20. Dezember 2019
Ratgeber Ruhestand
Tipps für heutige und künftige Rentner
Nach langer Arbeit den Ruhestand genießen – das wünscht sich wohl jeder. Damit es auch gelingt, sollte man sich rechtzeitig informieren und einige Dinge abhaken. Wir geben Tipps.

Phase 1: Frühzeitiger Rentencheck


Wann kann ich überhaupt in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr und von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. Seit 2012 steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise an. Für ab 1964 Geborene liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf vor der regulären Altersgrenze in Rente. Diese wird dann aber kräftig gekürzt. Beschäftigte mit mindestens 45 Versicherungsjahren können derzeit mit 63 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen (Jahrgang 1956). Aber Vorsicht: Auch diese Altersgrenze steigt an - auf zukünftig 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964).


Welche Steuern und Beiträge werden von der Rente abgezogen?

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch als Rentnerin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, aber nicht mehr zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung. Bei der Steuer ist es komplizierter: Seit dem Jahr 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Dafür werden die Rentenbeiträge während des Berufslebens zunehmend steuerfrei. Die Steuerpflicht hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2025 in Rente geht, muss zum Beispiel 85 Prozent der Rente versteuern.


Wie hoch wird mein Alterseinkommen sein?

Dazu sollte man zusammenzählen: die voraussichtliche gesetzliche Rente (steht in der Renteninformation, die jedes Jahr per Post von der Rentenversicherung kommt), Betriebsrenten und private Renten (falls vorhanden), eventuelle weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieteinkünfte, Hinterbliebenenrente). Bei jedem Posten auf Brutto und Netto achten! Neben den Einkünften verändern sich in der Rente auch die Ausgaben: Fahrtkosten für den Arbeitsweg fallen weg, Ausgaben für Gesundheit und Freizeit steigen möglicherweise.


Wie errechnet sich meine gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente wird nach einer festgelegten Formel berechnet. Die Rentenformel lautet:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Daraus ergibt sich die individuelle Rentenhöhe der Versicherten. Einen sogenannten Entgeltpunkt – umgangssprachlich auch „Rentenpunkt“ genannt – erhält, wer ein Jahr lang zum Durchschnittentgelt aller Versicherten arbeitet und davon Rentenbeiträge zahlt. Wer also 45 Jahre lang immer das Durchschnittentgelt verdient kommt bei Rentenbeginn auf 45 Entgeltpunkte. Diese Punkte sind der wichtigste Faktor in der Rentenformel.

Der Zugangsfaktor bestimmt, ob Zu- oder Abschläge auf die Rente fällig sind. Abschläge erhält, wer vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters in Rente geht. Wenn weder Zu- noch Abschläge vorhanden sind beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Er wirkt sich dann nicht auf die Rentenhöhe aus.

Der aktuelle Rentenwert ist ein Euro-Betrag. Er bestimmt, wie viel Geld pro Entgeltpunkt gezahlt wird. Derzeit liegt der Rentenwert bei 33,05 Euro für Westdeutschland und 31,89 Euro für Ostdeutschland.

Der Rentenartfaktor bestimmt, ob es sich um eine Altersrente oder z.B. eine Erwerbsminderungsrente handelt. Bei einer normalen Altersrente beträgt der Zugangsfaktor 1,0.


Phase 2: Die Rente naht


Wie teuer ist die vorzeitige Rente?

Teurer, als viele denken. Durch die kürzere Versicherungszeit sinkt die Rente. Außerdem werden dauerhafte Abschläge fällig: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht. Beispiel: Wer nach 1964 geboren ist und mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, zahlt 14,4 Prozent Abschlag und es fehlen vier Beitragsjahre. Abschläge lassen sich im Voraus ausgleichen: Durch freiwillige zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse. Relativ günstig stehen die „besonders langjährig“ Versicherten da, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Für sie können die Rentenabschläge je nach Geburtsjahrgang zumindest teilweise entfallen („Rente ab 63“).


Gibt es Alternativen zur vorzeitigen Rente?

Wer nicht bis zur Rente Vollzeit arbeiten kann oder will, kann in Teilzeit wechseln. Der Lohn ist meist immer noch höher als die Rente und durch die Weiterbeschäftigung erhöhen sich die Rentenansprüche. Eine andere Möglichkeit ist Altersteilzeit. Sie ist in Tarifverträgen der IG Metall für viele Beschäftigte geregelt. Ältere, die längere Zeit arbeitsunfähig sind, sollten statt vorzeitiger Rente zunächst Krankengeld beanspruchen. Das Krankengeld ist meist höher als die Rente. Rentenabschläge werden vermieden.


Was bringt es, länger zu arbeiten?

Über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten ist für die meisten Beschäftigten keine Option ― weil sie es weder wollen noch können. Wer weiter erwerbstätig sein möchte, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dabei sollte man sich nicht auf schlechtere Arbeitsbedingungen einlassen: Damit schadet man sich selbst und schafft Druck auf jüngere Kolleginnen und Kollegen. Das Weiterarbeiten erhöht die spätere Rente.


Gibt es für die Kindererziehung Rente?

Ja. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden bei der Rentenversicherung pro Kind bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für ab 1992 geborene Kinder liegt die Gutschrift bei drei Jahren. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt rund 30 Euro Rente pro Monat. Zusätzlich erhalten Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten. Diese Zeiten zählen bei den Versicherungsjahren mit und können in bestimmten Fällen den Rentenanspruch erhöhen. Die Erziehung kann zu selben Zeit immer nur einem Elternteil angerechnet werden.

Achtung: Versicherte müssen die Erziehungszeiten selbst bei der Rentenversicherung beantragen!


Phase 3: Die Rente ist da


Antrag stellen

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Beschäftigte müssen rechtzeitig (möglichst drei Monate) vor Renteneintritt einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.


Rente erhöhen: mit freiwilligen Beiträgen

Wer vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist, kann die Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen. Dabei wird monatlich oder jährlich ein frei wählbarer Betrag (derzeit maximal 1209 Euro pro Monat) in die Rentenkasse gezahlt. Und zwar bis die reguläre Altersgrenze erreicht ist. Ab dann fließt die erhöhte Rente.


Rente erhöhen: durch Pflege

Mehr Geld erhalten können auch Rentnerinnen und Rentner, die einen Angehörigen oder Bekannten pflegen (ab Pflegegrad 2). Allerdings nur, wenn sie das reguläre Rentenalter noch nicht überschritten haben. Alle anderen können zu einem Trick greifen: Sie verzichten für die Zeit der Pflege auf einen kleinen Teil ihrer Rente (mindestens ein Prozent), beziehen also eine Teilrente. Dann erhalten auch sie ein Rentenplus für die geleistete Pflegearbeit. Nach der Pflegezeit können sie wieder in die Vollrente wechseln.


Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Die Rente wird grundsätzlich auch ins Ausland überwiesen. Im Einzelfall kann es aber Einschränkungen geben. Wer den Ruhestand im Ausland verbringen will, sollte frühzeitig mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, sich beraten lassen und zum Beispiel die neue Adresse oder ausländische Kontoverbindung angeben.


Was passiert mit meiner Rente, wenn ich sterbe?

Die Rente wird bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt. Danach erlischt der Rentenanspruch. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben grundsätzlich Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners wird die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Danach gibt es die kleine oder die große Witwen- oder Witwerrente. Erstere wird Betroffenen gezahlt, die jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Letzte fließt, wenn Hinterbliebene 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen.


Phase 4: Wenn die Rente nicht reicht

 

Wer nach Tarifverträgen der IG Metall bezahlt wird, kann in aller Regel mit einer auskömmlichen Rente rechnen. Doch viele Ruheständler ― vor allem Frauen ― kommen mit ihren Alterseinkünften kaum aus. Wie sich die Rente aufbessern lässt:


Wohngeld

Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete oder den Unterhaltskosten fürs Eigenheim: Der Antrag auf Wohngeld kann sich für Ruheständler mit relativ kleinen Renten lohnen. Ob ein Anspruch besteht, hängt neben der Rentenhöhe auch vom Wohnort, der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen ab.


Grundsicherung im Alter

Als einfache Faustregel gilt: Wer zurzeit ein geringeres Einkommen als 865 Euro im Monat hat, sollte beim zuständigen Sozialamt prüfen lassen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.


Ermäßigungen

Versicherungen, Museumstickets oder Bahn-Card: Für Senioren gibt es zahlreiche Sondertarife und Vergünstigungen. Nachschauen lohnt sich.


Wegbegleiter Rente: Die Broschüre „Wegbegleiter Rente“ enthält alle wichtigen Informationen für künftige und jetzige Rentnerinnen und Rentner. IG Metall-Mitglieder erhalten die Broschüre über ihre Geschäftsstelle (muss ggf. bestellt werden).

(Hinweis: Dieser Beitrag erschien erstmals am 24.04.2019. Wir haben ihn überarbeitet und das Datum aktualisiert.)


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