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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG )

Bist Du unter 18 Jahre alt? Dann gelten für Dich die Bestimmungen des JArbSchG - unabhängig davon, ob Du eine Ausbildung, ein Praktikum oder etwas Ähnliches machst und egal, für wie lange oder wo Du arbeitest. Das JArbSchG sorgt dafür, dass Deine körperliche, geistige und seelische Entwicklung nicht durch die Arbeit gefährdet oder beeinträchtigt wird. Berufsschule, Schicht-, Nacht- und Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten, Überstunden, Urlaub und vieles mehr: für Jugendliche gelten besondere Vorschriften. Es lohnt sich, die entsprechenden Regelungen zu kennen, denn viele Unternehmen versuchen, sie zu unterlaufen. Das Gesetz muss in jedem Betrieb aushängen.