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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist die Interessenvertretung der Azubis und Jugendlichen im Betrieb. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz. Die JAV ist auch die richtige Ansprechpartnerin, wenn etwas falsch läuft mit Deiner Ausbildung, wenn Du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich um die Qualität Deiner Ausbildung und um Deine Übernahme nach dem Ausbildungsende. Gewählt wird die JAV für zwei Jahre. Wählen lassen können sich alle, die jünger sind als 25 Jahre. Wählen dürfen Jugendliche unter 18 und Azubis sowie dual Studierende bis zu 25 Jahren. Bedingung für eine JAV-Wahl sind fünf Wahlberechtigte.