5. März 2021
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gesundes Arbeiten – auch im Homeoffice
Mit Homeoffice scheint für viele eine größere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben möglich. Dennoch stellt sich die Frage: Wie kann gesundes Arbeiten auch im Homeoffice gestaltet werden? Bei Bosch in Schwieberdingen ist der Betriebsrat der Frage nachgegangen.

Drei Wochen hat es gedauert. Drei Wochen, dann meldeten sich die ersten. Berichteten von brennenden Augen, von Rückenschmerzen, von harter, schmerzender Rückenmuskulatur. „Ich habe befürchtet, dass es so kommen wird“, sagt Thomas Richter, Betriebsrat bei Bosch in Schwieberdingen.

Wer jeden Tag von morgens bis abends vor einem kleinen Laptop hocke, wer auf einem unbequemen Stuhl in einem zu kleinen Raum sitze, der werde –  früher oder später –  körperliche Folgen spüren. Der werde früher oder später über Schmerzen klagen. „Es genügt nicht, den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, im Homeoffice zu arbeiten“, sagt Betriebsrat Richter. „Man muss auch dafür sorgen, dass sie dort gut arbeiten können, gesund bleiben.“


Quasi über Nacht im Homeoffice

Das aber geschieht nicht automatisch. Das vollzieht sich nicht von alleine. Diese Erfahrung haben sie bei Bosch in Schwieberdingen gemacht in den vergangenen Wochen und Monaten. 6500 Menschen arbeiten am Standort – die allermeisten von ihnen in der Entwicklung. Als die Corona-Pandemie nach Deutschland kam im Februar und März vor einem Jahr, da schickte Bosch Beschäftigte, bei denen es irgend ging, quasi über Nacht ins Homeoffice.

„Zeitweise arbeiteten bis zu 80 Prozent der Belegschaft von daheim aus“, sagt Thomas Richter. „Die Kolleginnen und Kollegen packten ihren Laptop und ihr Handy ein, schon waren sie einsatzbereit.“


Am Anfang haben viele improvisiert

Einsatzbereit waren sie. In einem gut ausgestatteten, ergonomisch eingerichteten Arbeitsplatz aber konnten sich nur die wenigsten einrichten. „In den ersten Tagen und Wochen haben viele improvisiert, sie haben am Küchentisch gearbeitet oder im Schlafzimmer. Das war am Anfang okay. Bald aber nicht mehr. Da gab es erste Klagen.“

Richter und seinem Team war klar, dass sie etwas tun mussten. Dass sie mit den Kolleginnen und Kollegen ins Gespräch kommen mussten. Ihnen war auch klar, dass sie sich tastend fortbewegen mussten. Ohne genaue Koordinaten.

„Wir haben 2014 eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten abgeschlossen, die viele gute, elementare Dinge regelt“, sagt Richter. So wurde etwa der Grundsatz der Freiwilligkeit festgeschrieben. Es wurde festgelegt, dass niemand zum Arbeiten in den eigenen vier Wänden gezwungen werden darf, sondern stattdessen der Einsatz im Homeoffice immer direkt zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten vereinbart werden muss.

„Die allermeisten der Kolleginnen und Kollegen haben vereinbart, dass sie einmal in ein oder zwei Wochen im Homeoffice arbeiten“, sagt Thomas Richter. „Starke körperliche oder psychische Belastungen sind da zumeist nicht aufgetreten. Die ergonomische Ausstattung im Homeoffice war bislang kein großes Thema.“


Schnelle, unbürokratische Maßnahmen

Das wurde sie in den Wochen der Pandemie. „Wir haben schnell reagiert, der Arbeitgeber hat schnell reagiert.“ Die Beschäftigten konnten ihre Monitore mitnehmen, Tastatur und Maus, so mussten sie nicht mehr auf einen zu kleinen Bildschirm starren. „Diese ersten, unbürokratischen Maßnahmen haben viel geholfen“, sagt Thomas Richter. „Sie ersetzen allerdings nicht eine gute, eine gründliche Gefährdungsbeurteilung, die vergleichbar ist mit der, die wir am Standort an den einzelnen Arbeitsplätzen durchführen.“

Genau hier, an diesem Punkt, stießen Richter und sein Team auf einen gordischen Knoten, den sie nicht durchschlagen konnten und können: Einerseits ist die Gefährdungsbeurteilung das Mittel der Wahl, wenn es um das Aufspüren, Dokumentieren und Beurteilen von Gefährdungen am Arbeitsplatz geht; ein tragfähiges Fundament, auf dem Maßnahmen entwickelt werden können, um Belastungen zu senken, Risiken zu minimieren und gute, gesunde Arbeit für die Beschäftigten zu ermöglichen.

Andererseits aber gilt prinzipiell die Unverletzlichkeit der Wohnung. „Keine Kollegin, kein Kollege muss seine eigenen vier Wände öffnen, damit eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann. Niemand muss dem Arbeitgeber einen Blick in seinen Wohnraum gewähren.“


Intensive Gespräche mit den Beschäftigten

Richter und seine Betriebsratskolleg*innen haben deshalb viel und intensiv mit den Beschäftigten im Homeoffice telefoniert und lange Gespräche geführt. Sie haben viel zugehört, viel nachgefragt, ab und an einen Hinweis gegeben. Irgendwann dann, sagt Thomas Richter, haben die allermeisten sich geöffnet. Und von ihrer privaten Situation erzählt.

Für viele ist die Situation in Ordnung, andere berichten von engen Räumen, von kleinen Arbeitstischen, von fehlenden Leuchten. Von wackeligen Hockern. Vom fehlendem Rückzugsraum und der Daueranspannung, zugleich irgendwie die Arbeit und dazu die Betreuung der Kinder hinzubekommen. Dann konnte Thomas Richter ansetzen. „Auch aufgrund der Anordnung, im Rahmen der Corona- Arbeitsschutzverordnung auch für das Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, haben wir am Standort nach einem guten Angebot gesucht und sind auch fündig geworden“, sagt Richter.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen „Check-Up Homeoffice“ erarbeitet, den Richter und sein Team für ihre Arbeit nutzen – und den Kolleginnen und Kollegen als Instrument empfehlen. Zur Verfügung steht eine Checkliste fürs Homeoffice, die nach Arbeitsmitteln wie Bildschirm, Tastatur und Maus fragt, die Arbeitstisch und Arbeitsstuhl in den Blick nimmt, die Fragen nach der Arbeitsumgebung, also nach Beleuchtung, Raumklima und Platzbedarf stellt. Und die aber auch die Arbeitsorganisation und den eigenen Arbeitsablauf in den Blick nimmt.


Auch psychische Belastungen im Blick

„Natürlich ist der Fragebogen freiwillig. Und selbstverständlich gehen keinerlei Informationen ungefragt an den Arbeitgeber“, sagt Thomas Richter. „Ich finde aber, der Check-Up ist eine gelungene Kombination aus Gestaltungshinweisen und Abfrage zur häuslichen Arbeitssituation. Abweichend von der zeitlichen Klassifizierung im Check-Up sind wir jedoch der Meinung, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze nicht nur für regelmäßige Telearbeit, sondern auch für mehrtägige Arbeit im Homeoffice Voraussetzung sein sollte.

Wir orientieren uns dabei an der Anforderung, dass jeder Bildschirm- und Büroarbeitsplatz – unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung – die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllen muss. Wir können die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes nur erfüllen, wenn wir mit den Arbeitsverhältnissen im regelmäßig genutzten Homeoffice die gleichen Schutzziele erreichen wie an betrieblichen Arbeitsplätzen.“  

Richter und sein Team im Betriebsrat werden nun diskutieren, wie für das Homeoffice ein praktikables Paket geschnürt werden kann, und zwar „aus Inhalten des Checkup, der Gesamtbetriebsvereinbarung zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung und einer ausschließlich privaten Selbsteinschätzung zum Umgang mit Homeoffice.“

Das sei wichtig – schließlich entstünden Belastungen nicht einzig aus einer mangelnden ergonomischen Ausstattung. Sondern auch aufgrund psychischer Stressfaktoren wie ständige Erreichbarkeit, zu kurze Ruhezeiten und überlange Arbeit. „Wir wollen gesundes Arbeiten auch im Homeoffice gestalten“, sagt Thomas Richter.


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