18. März 2022
Unfallversicherung
Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
Viele Menschen aus der Ukraine suchen zurzeit Schutz und Aufnahme in Deutschland. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger helfen den Geflüchteten ehrenamtlich. Daraus ergeben sich immer wieder Fragen nach dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Viele Menschen suchen derzeit in Deutschland Zuflucht vor Krieg und Gewalt. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer spielen für ihre Versorgung und Integration eine wichtige Rolle. Diese ehrenamtlich Tätigen übernehmen verschiedene Aufgaben – von der Organisation der Unterbringung über Sprachunterricht bis zu gemeinsamen Veranstaltungen. Wie bei beruflichen Tätigkeiten können auch bei diesen Arbeiten Unfälle geschehen. Daraus ergeben sich immer wieder Fragen nach dem Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Im Fall eines Unfalls erhalten ehrenamtliche Helferinnen und Helfer dann Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin.

Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (zum Beispiel Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch die zuständigen Unfallkasse leichter.
 

Weg zur Einrichtung und zurück ist versichert

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet.
 

Privates Engagement ist nicht gesetzlich versichert

Unversichert bleiben Aktivitäten, die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Geflüchteten durchführen, das können zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen sein. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse.
 

Wer ist wo versichert?

Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrtsorganisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.

Es können durchaus weitere Fallkonstellationen auftreten, die Fragen aufwerfen. Detaillierte Informationen finden ehrenamtlich Helfende bei ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
 

Ausführliche Hinweise im Faltblatt „Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe“ der DGUV (PDF)


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