26. August 2020
Beschlüsse des Bundeskabinetts
Regierung stärkt Kurzarbeit: Was Beschäftigte davon haben
Die Bundesregierung verbessert die Kurzarbeit und setzt dabei zahlreiche Forderungen der IG Metall um. Was die Beschlüsse für Beschäftigte bringen – und welche Probleme noch ungelöst sind.

Deutschland steckt in der Rezession. Kurzarbeit ist die Brücke, die Beschäftigung sichert. Damit diese Brücke weiterhin trägt, hat die IG Metall zahlreiche Vorschläge zur Verlängerung und Verbesserung der Kurzarbeit gemacht.

Das Bundeskabinett hat nun viele dieser Verbesserungen beschlossen und die Gesetzgebung auf den Weg gebracht.

„Die Verlängerung der Regelungen zu Bezugsdauer und Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld begrüßen wir sehr, das ist ein unverzichtbarerer Baustein zur Bewältigung der akuten Coronakrise“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Zugleich fordert er weitere Schritte: „Beschäftige und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Die Bundesregierung sollte spätestens im Juni 2021 über eine weitere Fortführung der Kurzarbeit-Regelungen entscheiden.“


Die Beschlüsse im Detail – und was sie für Beschäftigte bedeuten:


Was grundsätzlich zu tun bleibt:

Die IG Metall setzt sich für weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeit ein. Es bleibt bei unserer Forderung: Aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld und Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld dürfen keine steuerlichen Nachteile für Beschäftigte entstehen. Bislang drohen Steuernachzahlungen.

Außerdem wollen wir die Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds (Transfer-KuG) auf 24 Monate verlängern. Das Transfer-KuG hilft, wenn Beschäftigte trotz aller Bemühungen nicht im Betrieb gehalten werden können. Nur wenn es längerfristig fließt, können viele Kolleginnen und Kollegen eine tragfähige Qualifizierung oder Umschulung abschließen.

Grundsätzlich fordert die IG Metall bei der Kurzarbeit mehr Verlässlichkeit, statt im Halbjahrestakt über Anpassungen zu diskutieren. Die Bundesregierung sollte rechtzeitig vor Auslauf der befristeten Regelungen, spätestens aber im Juni 2021, über die weitere Fortführung der Kurzarbeit entscheiden.


Eine ausführliche Bewertung der Regierungsbeschlüsse gibt es hier


Wirtschaftspolitik - Arbeitsmarkt

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