10. Juli 2013
Interview mit Hans-Jürgen Urban
Regierung darf nicht auf halbem Weg stehen bleiben
Betriebe sind bei Arbeitsstress und psychischen Belastungen zur Prävention verpflichtet. Das hat der Bundestag im Arbeitsschutzgesetz jetzt klargestellt. Allerdings fordert Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG: „Jetzt muss der Erlass einer Anti-Stress-Verordnung folgen."

Hans-Jürgen, die Politik hat sich in Sachen „arbeitsbedingter Stress und psychischer Belastungen“ bewegt und das Arbeitsschutzgesetz novelliert. Welche Konsequenzen hat das für die Betriebe?

Hans-Jürgen Urban: Psychische Belastungen gefährden die Beschäftigten. Das hat der Bundestag jetzt im Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich klargestellt. Das ist eine große Hilfe für Betriebsräte in Betrieben, in denen Arbeitgeber immer noch eine Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen verweigern. Solche Arbeitgeber haben sich den Präventionsmaßnahmen schlichtweg entzogen mit dem Argument: „Was nicht wörtlich im Gesetz vorgesehen ist, machen wir nicht“. Dieses Schlupfloch ist jetzt geschlossen. Das begrüßen wir als IG Metall nachdrücklich. Deshalb sollten Betriebsräte, die in Betrieben noch keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt haben, jetzt aktiv werden.


Der Druck der Gewerkschaften hat also gewirkt und die Regierung hat gehandelt. Warum gibt sich die IG Metall damit noch nicht zufrieden?

Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der eindeutig auf den Druck der Gewerkschaften zurückgeht. Dieser Schritt reicht aber nicht aus. Denn nur eine Verordnung, die die Gefährdungsfaktoren aus psychischer Belastung konkretisiert, kann den Praktikern wirklich helfen. Deshalb haben wir einen Entwurf einer Anti-Stress-Verordnung zur Debatte gestellt. Mittlerweile hat auch der Bundesrat eine solche Verordnung entworfen und beschlossen, die die gleiche Stoßrichtung hat wie unser Entwurf. Das heißt: Die Allianz für eine Anti-Stress-Verordnung ist immens gewachsen.


Braucht es also noch weitere gesetzliche Regeln und Vorschriften, damit Betroffene tatsächlich mit dem Stress fertig werden können?

Der Adressat des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber. Er muss vorsorgen, damit Beschäftigte gesund arbeiten können. Die Arbeitgeber setzen aber letztlich nur das um, was gesetzlich vorgeschrieben ist und von den Aufsichtsbehörden kontrolliert wird. Das Hauptmotiv, sich für Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu engagieren, ist für 90 Prozent der Manager und Unternehmensverantwortliche die „Erfüllung gesetzlicher Vorschriften“. Das ergab eine europäische Umfrage unter ihnen. Deshalb muss der Druck auf die Arbeitgeber weiter erhöht werden, etwas gegen psychische Belastungen zu tun.


Lärm, Licht oder Gefahrstoffe lassen sich leichter messen als Arbeitsstress. Was müsste in einem Regelwerk stehen, das psychischem Druck und Stress entgegen wirken kann?

Im Unterschied zu Lärm, Vibrationen und Gefahrstoffen gibt es bisher bei psychosozialen Risiken keine gesetzlichen Regeln, die konkret angeben, was eine Prävention leisten muss. Eine Anti-Stress-Verordnung müsste festlegen, welche Gefährdungsfaktoren aus psychischer Belastung der Arbeitgeber prüfen muss. In unserem Verordnungsentwurf haben wir solche konkreten Anforderungen formuliert. Zum Beispiel an die Gestaltung der Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation, der sozialen Beziehungen, der Arbeitsplatz- und Umgebungsbedingungen sowie der Arbeitszeit. Grundlage hierfür sind arbeitswissenschaftlich belegte Faktoren und Maßgaben, wie psychische Belastungen reduziert werden können. Dabei haben wir uns auch von den Praxiserfahrungen in Betrieben leiten lassen. Denn trotz aller Widrigkeiten gibt es schon reichhaltige Erfahrungen bei der Prävention arbeitsbedingten Stresses. Der Praxistest hat bewiesen: Auch Gefährdungen durch psychische Belastung können ermittelt werden, um wirksame Vorsorge einzuleiten.


Und wie sollte es jetzt weiter gehen?

Der Ball liegt jetzt beim Bundesarbeitsministerium. Der Bundesrat hatte die Regierung Anfang Mai aufgefordert, eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen. Mitte Mai gab es eine Anhörung im zuständigen Ausschuss. Soweit der Stand. Arbeitsministerin von der Leyen sollte nicht nur über arbeitsbedingten Stress reden, sondern endlich handeln. Um keine Zeit zu verlieren, sollte das Ministerium eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Entwürfe für eine Anti-Stress-Verordnung sichtet und bearbeitet. Wie auch immer die Bundestagswahl im Herbst ausgeht ― die IG Metall wird weiter Druck machen, damit die neue Regierung die Verordnung erlässt. Wir werden in den Betrieben eine Präventionsbewegung von unten fördern. Mit unserem „Anti-Stress-Paket“ haben wir dazu ein gutes Werkzeug.


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