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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Mindestlohn/Mindestausbildungsvergütung

Seit gut dreieinhalb Jahren gilt der gesetzliche Mindestlohn. Zuletzt hat die Mindestlohn-Kommission vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und dual Studierende in der Praxisphase sind bislang vom Mindestlohn ausgenommen. Allerdings sollen nach dem Willen der großen Koalition Auszubildende mit niedrigen Vergütungen ebenfalls ein Mindestmaß an Absicherung erhalten. Die IG Metall fordert eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung aller Berufe im jeweiligen Ausbildungsjahr. Nimmt man die Zahlen von 2017, sind das: 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 696 Euro im zweiten, 768 Euro im dritten und im vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.