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Glossar
Ausbildung von A bis Z

Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis - hier findest Du ein Lexikon mit vielen Begriffen rund um Ausbildung und duales Studium.

Elternzeit

Die Elternzeit ist der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern. Die Elternzeit kann grundsätzlich drei Jahre bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes betragen. 24 Monate der Elternzeit können aber bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden, ohne dass eine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Für Auszubildende gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten.  Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist letztlich ein Individualanspruch, das heißt, jedes Elternteil hat die Möglichkeit maximal drei Jahre für sich in Anspruch zu nehmen. Deine Ausbildungszeit wird für die Phase der Elternzeit unterbrochen und verlängert sich entsprechend. Die genauen Zeiträume Deiner Elternzeit musst Du Deinem Betrieb sieben Wochen vor Beginn mitteilen.

Siehe auch: Mutterschutz, Ausbildung mit Kind, Studium mit Kind