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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Ausbildung mit Kind

In der Schwangerschaft gelten für Dich die üblichen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich hast Du anschließend Anspruch auf Elternzeit. Vor der Rückkehr in den Betrieb solltest Du die Kinderbetreuung klären: Eventuell gibt es bei Euch im Betrieb eine organisierte Kinderbetreuung oder gar eine eigene Kita. Falls nicht, erkundige Dich beim Jugendamt, ob Du Anspruch auf eine Betreuung durch Tageseltern hast oder welche staatlichen Angebote (zum Beispiel Kinderkrippen / Kindergarten) vor Ort existieren.

Finanzielle Unterstützungen gibt es auch: Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld. Solltest Du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, entfällt diese in der Elternzeit. Allerdings kannst Du dann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zuwendungen vom Sozialamt bekommen - zum Beispiel einen Mehrbedarfszuschlag nach der 12. Schwangerschaftswoche oder eine einmalige Beihilfe für Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung.

Lass Dich am besten individuell und frühzeitig beraten. Deine JAV oder Dein Betriebsrat, aber auch Deine IG Metall vor Ort helfen Dir gerne.

Siehe auch: Mutterschutz, Elternzeit, Studium mit Kind