Die verweigerte ihr Arbeitgeber, Opel Bochum, obwohl sie als Jugendvertrererin einen Rechtsanspruch darauf hat – und obwohl sie bereit ist, jede Arbeit im Werk anzunehmen. Bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die heute 24-jährige Beisenkamp mit Hilfe der IG Metall gegangen, um ihre Übernahme bei Opel Bochum durchzusetzem ― und hat dort einen ersten Erfolg errungen: Wenn der Arbeitgeber zur Zeit der Übernahme Leiharbeiter im erlernten Beruf der Jugendvertreterin beschäftigt hat, kann er ihr die Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung nicht wegen schlechter Wirtschaftslage verweigern. Das Landesarbeitsgericht muss das nun neu prüfen.
Schutz über tarifliche Vereinbarungen hinaus
Bislang hatte Sara in allen Instanzen verloren. Zwar ist die Übernahme von Jugendvertretern im Betriebsverfassungsgesetz verbindlich vorgeschrieben. Aber: Der Arbeitgeber kann befreit werden, wenn er nachweist, dass die Übernahme wirtschaftlich unzumutbar ist. Damals baute Opel Bochum 3000 Arbeitsplätze ab. Die tarifliche Übernahme der Ausbildenden fiel aus. Das Landesarbeitsgericht gab daher Opel recht. Doch das BAG sagt nun: Das Amt der Jugend- und Auszubildendenvertretung über tarifliche Vereinbarungen hinaus geschützt. Und wer Leiharbeiter anheuert, hat auch genug Arbeit für Jugendvertreter.
Grundsatzfall
Gerade in der Krise setzen Arbeitgeber vermehrt die Auszubildenden zum Ausbildungsende vor die Tür ― und immer öfter auch Jugend- und Auszubildendenvertreter. Dabei gelten für sie besondere Schutzgesetze, die verhindern sollen, dass die demokratisch gewählten Vertreter erpressbar und gefügig gemacht werden. Genau deswegen hat Sara auch so lange durchgehalten, sagt sie: „Dieses ’wirtschaftlich unzumutbar’ wird den Arbeitgebern zu leicht gemacht. Das muss einfach mal jemand bis zu Ende durchkämpfen“.
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