Minderjährige, die während ihrer Ausbildung nicht zu Hause wohnen können, weil der Betrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist, können finanzielle Unterstützung erhalten. Das Ganze nennt sich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Volljährige oder verheiratete Auszubildende erhalten die Beihilfe auch dann, wenn sie in der Nähe der Eltern leben. Der Grundbedarf zum Lebensunterhalt beträgt 421 Euro. Die Unterkunftspauschaule beträgt 360 Euro, wie hoch die tatsächliche Miete ist, ist nicht entscheidend. Wie hoch der jeweilige Anspruch ist, berechnet sich aus dem Verdienst der Eltern oder des Partners/der Partnerin.
Wurde Dein Antrag bewilligt, erhältst Du BAB während der vorgeschriebenen Ausbildungszeit oder solange, wie Du an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmst. Beantrage BAB so früh wie möglich, am besten vor Beginn Deiner Ausbildung. Du erhältst den Zuschuss rückwirkend nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Den Antrag stellst Du bei der Agentur für Arbeit der Stadt, in der Du Deinen Wohnsitz hast. Hier findest Du die zuständige Behörde in Deiner Stadt.
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