Mitten in der Ausbildung und plötzlich schwanger. Glückwunsch. Doch kein Grund zur Panik, denn es gibt Wege, die Ausbildung auch mit Kind zu schaffen. In der Schwangerschaft gilt das Mutterschutzgesetz mit besonderem Kündigungsschutz und besseren Arbeitsschutzbestimmungen.
Wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, schwirren Ihnen vermutlich viele Fragen durch den Kopf: Jetzt ein Kind bekommen? Will ich wirklich schon Mama werden? Was passiert mit meiner Ausbildung? Kann ich sie weiterführen? Ja – wenn Sie wollen, können Sie. Der Arbeitgeber muss Ihre Entscheidung akzeptieren.
Mamas sind geschützt In der Schwangerschaft gilt das Mutterschutzgesetz mit besonderem Kündigungsschutz, mit schärferen Arbeitsschutzbestimmungen und Schutzzeiten für werdende Mütter. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf Sie während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung nicht kündigen. Das gilt auch in der Probezeit – und zwar selbst dann, wenn Sie die Schwangerschaft bei Ihrer Einstellung nicht erwähnt haben. Der Arbeitgeber darf Sie nicht fragen, ob Sie eventuell schwanger sind oder werden wollen.
Nach den gesundheitlichen Schutzbestimmungen sind einseitigeTätigkeiten, der Umgang mit Gefahrstoffen und schweren Lasten zu vermeiden. Die Arbeitszeiten sind anzupassen: keine Schicht- und Nachtarbeit. Und mehr Pausen.
Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld Ab sechs Wochen vor der Entbindung sind werdende Mütter von der Arbeit freizustellen. Frühestens acht Wochen danach können Sie Ihre Ausbildung fortsetzen. Bei schweren Geburten oder Zwillingen erst nach zwölf Wochen. Sie haben aber auch Recht auf drei Jahre Elternzeit. Die Länge der Elternzeit müssen Sie verbindlich festlegen. Außerdem haben Sie Anspruch auf Kindergeld sowie Elterngeld. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen – und dem des Partners.
Wer hilft bei Schwangerschaft weiter?
Pro familia: Die deutsche Gesell- schaft für Familienplanung, Sexual- pädagogik und Sexualberatung.
Caritas: Ein großer Wohlfahrtsver- band, der die soziale Arbeit der katholischen Kirche organisiert.
BZgA-Familienplanung: gegründet aufgrund des 1992 in Kraft getretenen Schwangeren- und Familiengesetzes.
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