Für viele ist der Umgang mit sozialen Netzwerken das Selbstverständlichste auf der Welt. Die Plattformen werden genutzt, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben, sich über aktuelle Ereignisse zu informieren oder gemeinsame Interessen zu organisieren.
Die Mitgliedschaft beispielsweise in der „Facebook-Gemeinde“ ist nur auf den ersten Blick kostenlos. Denn in der digitalen Welt heißt die neue Währung: Informationen zur eigenen Person. Gezahlt wird mit der Preisgabe der persönlichen Daten im eigenen Profil. Darunter fallen auch Fotos und Videos, die – wie alle anderen Daten – nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von Facebook dem Unternehmen zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung stehen.
Viele Nutzer ermöglichen über das Netz tiefe Einblicke in ihr Privatleben. Und da fangen die ersten Probleme schon an. Denn auch immer mehr Chefs sind im Netz unterwegs. Sie „googeln“ Stellenbewerber oder Beschäftigte im Internet oder in sozialen Netzwerken, um mehr über sie zu erfahren. Doch nicht nur der Chef liest mit. Auch Versicherungen, Adresshändler oder die Schufa sind scharf auf persönliche Daten.
Wer böse Überraschungen vermeiden will, sollte genau überlegen, welche Infos man im Netz tatsächlich über sich preisgeben will. Die wenigsten machen sich über ihre Privatsphären-Einstellungen bei Facebook Gedanken. Auch die Menüführung ist so unübersichtlich, dass sie nicht ernsthaft dazu einlädt, Profil-Einstellungenzu checken.
Technisches Unwissen kann dann sogar die Ausbildung gefährden: Etwa, wenn man in Facebook eine Nachricht, die nur für eine bestimmten Gruppe gedacht war, versehentlich für alle Nutzer sichtbar macht. Dann ist das Gesagte öffentlich. Also auch das Gemaule über die Arbeit. Wer dabei sogar Betriebsgeheimnisse ausplaudert, kann gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Die Folge können Abmahnung oder (im Wiederholungsfall) gar Kündigung sein.
So wurde beispielsweise einem Beschäftigten gekündigt, weil er auf seinem Facebook-Profil einen Link zum Lied „Bück Dich hoch“ der Gruppe „Deichkind“ veröffentlicht hatte. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung damit, dass ihm eine menschenverachtende Ausbeutung der Beschäftigten ohne Rücksicht auf deren Gesundheit sowie rechtswidrige Arbeitsbedingungen unterstellt worden sei. Jetzt ist der Fall vor Gericht – Ende offen. Auf Facebook & Co. ist also genau hinschauen angesagt.
Social Media in der Arbeitswelt: Alles online? Aber sicher! IG Metall Apps für das iPhone und für Android