13. Dezember 2019
Leistungen der IG Metall
Wir sind auch für Solo-Selbstständige da
Für Solo-Selbstständige und Crowdworker lohnt sich ebenfalls eine Mitgliedschaft in der IG Metall. Hier erfährst Du mehr über unsere Leistungen.

Crowdworking hat in den vergangenen Jahren verstärkt zugenommen. Crowdworkerinnen und Crowdworker arbeiten oft von zu Hause am Rechner, erhalten und erledigen ihre Aufträge über das Internet auf digitalen Plattformen. Typische Crowdwork-Aufträge sind Softwareentwicklung, das Testen von Apps, Produktrecherche oder das Schreiben oder Übersetzen von Texten. Viele Crowdworker sind als Solo-Selbstständige auf dem Arbeitsmarkt tätig. Der Vorteil: Selbstständige oder freiberufliche Arbeit ist für viele eine Möglichkeit, flexibel Geld zu verdienen und am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

Aber auch die Nachteile liegen auf der Hand: Crowdworkern und Solo-Selbstständigen fehlt die soziale Absicherung, sie müssen Beiträge an die Sozialversicherungen alleine stemmen, viele stehen ohne Altersvorsorge da. Zudem gibt es keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestverdienst.

Die IG Metall ist aktiv in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, in den Branchen Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff, in der ITK-Branche sowie im Handwerk, zum Beispiel im Kfz- und Elektrohandwerk. Dort  vertreten wir auch Beschäftigte, die in den Betrieben Dienstleistungen erbringen. Mit unseren Leistungen sind wir als IG Metall ein verlässlicher Partner.

Der Beitrag für eine Mitgliedschaft ist überschaubar: Solo-Selbstständige zahlen ein Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens – wie Beschäftigte auch.


Unterstützungsleistungen

Zahlt der Auftraggeber das Honorar oder den Werklohn nicht, helfen wir Solo-Selbstständigen dabei, ihre Forderungen durchzusetzen – außergerichtlich oder gerichtlich. Kosten vor deutschen Gerichten übernehmen wir bis zu einer Höhe von 100 000 Euro. Zusätzlich sind auch Schadenssummen oder Vertragsstrafen bis zu 30 000 Euro abgedeckt.

Brauchen Solo-Selbstständige Hilfe bezüglich eigener Urheber-, Marken- oder Patentrechte, übernehmen wir zudem einmalig die Kosten einer Rechtsberatung.

Auch im Sozialrecht vertreten wir Solo-Selbstständige: Bei Problemen mit der Krankenkasse, der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit können sie auf unsere Unterstützung zählen.


Unsere Freizeitunfallversicherung

Wir sind da, wenn sich Unfälle außerhalb der Arbeit ereignen. Dabei ist es ganz egal, wo man sich verletzt, ob im heimischen Garten oder auf Reisen im Ausland: Unsere Freizeitunfallversicherung gilt überall. Ab einem Krankenhausaufenthalt von mindestens 48 Stunden erhalten solo-selbstständige Mitglieder ein Krankenhaustagegeld. Verunglückt das Mitglied in seiner Freizeit so schwer, dass eine Voll- oder Teilinvalidität oder gar der Tod eintritt, erhält es von uns eine einmalige Entschädigung.


Hilfe in schweren Zeiten

In besonderen Notlagen können IG Metall-Mitglieder zudem eine einmalige finanzielle Unterstützung beantragen. Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise nach einer Überschwemmung oder einem Sturm die (berufliche) Existenz bedroht ist. Im Todesfall erhalten Hinterbliebene ein Sterbegeld – eine Leistung, die von den Krankenkassen längst gestrichen worden ist.


Service für Crowdworker

Auf unserer Fair-Crowd-Work-Seite können sich Crowdworkerinnen und Crowdworker über digitale Auftraggeber informieren und austauschen. Für weitere Fragen können sich Interessierte gerne auch per E-Mail oder über unser Service-Telefon (0800 063 82 55) an uns wenden.


Solo-Selbstständig? Aber nicht allein! – Informationen für Freischaffende (PDF, 10 Seiten)

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So hilft die IG Metall einem Crowdworker vor Gericht


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