20. Oktober 2014
Betriebsvereinbarung zum flexiblen Übergang in die Rente
Zu fairen Bedingungen in die Altersteilzeit
Beschäftigte des Traktorenherstellers John Deere profitieren von einer außergewöhnlichen Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit. Möglich wurde das durch gute Betriebsratsarbeit – und einen Arbeitgeber, der die Realität in den Werkshallen erkannt hat.

An den Montagebändern bei John Deere in Mannheim klotzen die Beschäftigten unter anderem in der Endfertigung von Traktoren. Mit geschliffenen Handgriffen setzen die Männer und Frauen Getriebe und andere Innereinen zusammen. Diese bauen Kollegen am nächsten Band wiederum zu den großen, grünen und bei Landwirten beliebten Arbeitstieren zusammen. Stolz seien sie auf ihre Arbeit. Doch Akkordarbeit, kaum altersgerechte Arbeitsplätze und dazu häufig noch im Schichtbetrieb – Betriebsrat Torsten Jann weiß: „Viele der Älteren lechzen danach, auszusteigen.“

Das ist seit einiger Zeit zu besseren Bedingungen möglich. Auch weil der Arbeitgeber erkannt habe, dass es sich wirtschaftlich rechnet, Beschäftigten einen vorzeitigen Ausstieg zu ermöglichen, anstatt sie an Arbeiten zu stellen, zu denen sie aufgrund ihres Alters beziehungsweise ihrer Konstitution kaum noch in der Lage sind. Also schlossen Arbeitnehmervertreter und Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit. Darin sind unter anderem Entgelt, Abfindung, Lohnfortzahlung bei Krankheit sowie die Gewinnbeteiligung geregelt. Und natürlich, wie viele der Beschäftigten über 57 Jahre die verbesserte Altersteilzeit in Anspruch nehmen können.

Die finanziellen Vorzüge beginnen mit dem Abfindungs- beziehungsweise Kompensationsbetrag für Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz frühzeitig aufgeben. Tariflich festgeschrieben sind in diesen Fällen immerhin 250 Euro pro Monat. John Deere legt noch einmal 50 Euro drauf. Die Rentenbeiträge stockt das Unternehmen während der Altersteilzeit auf 95 Prozent auf, die Bezüge auf 82 Prozent. Daneben bekommen die Altersteilzeitler auch Sonderzahlungen zu verschiedenen Anteilen. Darunter Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Gewinnbeteiligung – und Tariferhöhungen werden zu 100 Prozent weitergereicht.

„Wir haben gleichzeitig eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente, die sich sehen lassen kann“, sagt Jann. Im gewerblichen Bereich seien bis zu 500 Euro Betriebsrente möglich. Dadurch könnten sich die Beschäftigten die Altersteilzeit überhaupt erst leisten. Natürlich profitieren nicht nur Beschäftigte aus der Produktion von der Betriebsvereinbarung. Fünf Prozent aller Beschäftigten darf die Altersteilzeit gemäß der Vereinbarung bisher gewährt werden, und am Standort in Mannheim sind auch Verwaltung und Engineering beheimatet. Nach der Länge der Betriebszugehörigkeit, geleisteter Schichtarbeit und eventueller Schwerbehinderung wird entschieden, wer die Altersteilzeit in Anspruch nehmen darf.

Wird ein Beschäftigter in der aktiven Phase der Altersteilzeit längerfristig krank, muss er diese Zeit zum einen nicht wie üblich nacharbeiten. „Das ist ein enormer Schutz“, sagt Jann. Jemand, der sowieso angeschlagen ist, müsste sonst beispielsweise für drei Monate zurück in den Betrieb. „Das kann man einfach niemandem zumuten.“ Zum anderen stockt der Arbeitgeber das Krankengeld von der siebten Woche bis zu neun Monaten auf 80 Prozent des Nettoentgelts auf. „Ich hatte selbst einmal einen schweren Unfall mit längerer Krankheit“, erinnert sich der Betriebsrat. „Damals bin ich auf 62 Prozent runter. So etwas kann sich nicht jeder leisten“, sagt der 53-Jährige.

„Unser Arbeitgeber hat erkannt, dass diese Regelungen notwendig sind“, sagt Jann. Das bedeute zum einen immaterielle Wertschätzung der geleisteten Arbeit, zum anderen handfeste finanzielle Verbesserungen. Damit haben Betriebsrat und Beschäftigte die guten Regelungen des „Tarifvertrags zum flexiblen Übergang in die Rente“ für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg per Betriebsvereinbarung an ihr Unternehmen angepasst und weitere Verbesserungen herausgeholt. „In Zukunft müssen wir die derzeitige Quote von fünf Prozent Anspruchsberechtigte weiter an den tatsächlichen Bedarf anpassen“, sagt Jann.


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