Eingruppierung nach der Ausbildung
Checken, ob die Kohle stimmt

Nicht immer gruppieren Arbeitgeber junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Ausbildung gleich richtig ein. Wer weniger Geld bekommt, als ihm nach Tarif zusteht, sollte sich an den Betriebsrat wenden.

1. September 20131. 9. 2013


Zeitgemäßere und gerechtere Bezahlung- das wollte die IG Metall mit den Entgeltrahmen-Tarifverträgen, kurz ERA, erreichen. Vor zehn Jahren ist ihr das auch gelungen. So lange gibt es ERA. Er brachte ein gemeinsames Entgeltsystem für alle Beschäftigten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden jetzt nach ihrer tatsächlichen Tätigkeit bezahlt, unabhängig davon,ob sie Arbeiter oder Angestellte sind.
 

Eingruppierung überprüfen

Mit ERA kann die Arbeit detailliert beschrieben und bewertet werden und moderne, sich ändernde Arbeitsanforderungen können berücksichtigt werden. Ein gutes Ziel. In der Praxis funktioniert ERA meistens. Aber leider nicht immer: Nach wie vor werden Arbeitsplätze falsch eingestuft. Oder es passiert, dass Beschäftigte mehr Aufgaben erhalten, als in der Arbeitsplatzbeschreibung vorgesehen, oder einfach niedriger eingruppiert werden.

So hat es Dennis, 24 Jahre, aus Köln erlebt. Er hat Zerspanungsmechaniker gelernt und danach drei Jahre in seinem Ausbildungsbetrieb gearbeitet. Dann wechselte er in eine größere tarifgebundene Firma. Da sein alter Betrieb nicht tarifgebunden ist, kannte Dennis sich nicht gut mit ERA aus. Er nahm aber an, dass er richtig eingruppiert werden würde. Doch sein neuer Arbeitgeber gruppierte ihn zwei Entgeltgruppen zu niedrig ein. Das wurde Dennis klar, als er sich mit Kollegen über seinen Lohn unterhielt. Er wandte sich an den Chef und fragte ihn warum. »Das machen wir immer so«, sagte der ihm. „Du kommst schon irgendwann dahin, wo Deine Kollegen sind.“
 

Nachhaken

Dennis hätte lieber gleich mit dem Betriebsrat reden sollen statt mit dem Chef. Der Betriebsrat achtet darauf, dass die Beschäftigten korrekt nach ERA-Tarifvertrag eingruppiert werden. Und eigentlich muss der Arbeitgeber den Betriebsrat bei Einstellung und Eingruppierung beteiligen. Das muss der Chef bei Dennis nun nachholen. Allerdings geht seine Eingruppierung nicht ohne Konflikte über die Bühne: Der Betriebsrat muss die Paritätische Kommission anrufen. In ihr sitzen je zur Hälfte Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Sie sind dafür zuständig, solche Streitigkeiten zu klären. Und sie kommen zu dem Schluss, dass Dennis die gleiche Arbeit macht wie seine Kollegen, also auch gleich eingestuft werden und mehr Geld bekommen muss.
 

Fair bewerten

Nicht immer sind Konfliktfälle einfach zu lösen. Wenn Arbeitsplatzbeschreibungen nicht das widerspiegeln, was Beschäftigte tatsächlich leisten, oder zusätzliche Aufgaben hinzukommen, die dort nicht aufgeführt sind, wird es kompliziert. In solchen Fällen ist der Arbeitnehmer in der Nachweispflicht. Und das ist gar nicht so einfach. Wer hierbei ein Problem hat, sollte sich mit seinem Betriebsrat oder der IG Metall vor Ort in Verbindung setzen. Gerade weil ERA so ein kompliziertes Thema ist, brauchen Betriebsräte die Unterstützung und die Infos der Beschäftigten, um Arbeitsplatzbeschreibung und Eingruppierung sorgfältig prüfen zu können. Und auch bei der Leistungsbeurteilung muss sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten gerecht und fair bewertet werden und nicht nach irgendwelchen Durchschnittsvorgaben, die in der Praxis kaum zu erreichen sind.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen