19. Februar 2019
Gute Einstiegsgehälter
Was Tarifverträge Hochschulabsolventen bringen
Gute Einstiegsgehälter nach dem Studium: Hochschulabsolventen profitieren von Tarifverträgen. In Betrieben, die nach Tarif bezahlen, verdienen Ingenieure im Schnitt deutlich mehr als in nicht tarifgebundenen Firmen.

Jedes Jahr lassen wir untersuchen, was Maschinenbau-, Software-, Wirtschafts- und andere Ingenieure verdienen und in welcher Spannweite sich ihre Gehälter bewegen. Ein Elektronikingenieur zum Beispiel erhält zwischen 4 223 und 6 832 Euro brutto. Das mittlere Gehalt liegt bei 5 412 Euro. Die aktuelle Auswertung findest Du hier zum Herunterladen.

In Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, verdienen Ingenieure demnach im Schnitt fast 21 Prozent mehr als in nicht tarifgebundenen Firmen. Auch Wirtschaftswissenschaftler in der Metall- und Elektroindustrie profitieren beispielsweise stark von Tarifverträgen.

Es gilt: Gibt es in einem Unternehmen tarifvertragliche Regelungen mit uns, dann sind sie für Mitglieder Mindestregelungen und dürfen bei individuellen Vertragsverhandlungen nicht unterschritten werden.


Hohe Entgeltdynamik

Unsere Tarifverträge bringen den Mitgliedern generell eine hohe Entgeltdynamik. So erhöhen sich die Entgelte im ersten Jahr nach dem Berufseinstieg ohne zusätzliche individuelle Verhandlungen um durchschnittlich zehn Prozent. Zu den Steigerungen aufgrund der Beschäftigungsdauer kommen regelmäßige Erhöhungen nach erfolgreichen Tarifrunden.

Diese Argumente ziehen Studierende an: 2018 haben wir das 50 000ste studierende Mitglied begrüßt. Immer mehr von ihnen sind darauf angewiesen, den Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Wir arbeiten gemeinsam mit Studierenden an fairen Arbeitsbedingungen und guten Studienbedingungen, die Vereinbarkeit von Studium und Arbeit ermöglichen.


Auf Tarifbindung achten

Grundsätzlich gilt: Wer nach dem Hochschulabschluss in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet, verdient meist deutlich mehr als tariflose Beschäftigte. Selbst wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, haben Beschäftigte auf die tariflich vereinbarten Leistungen aber nur dann einen verbindlichen Rechtsanspruch, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Für Hochschulabsolventen lohnt es sich, schon bei der Stellensuche auf die Tarifbindung zu achten. Und wenn es in einem Betrieb keinen Tarifvertrag gibt, muss das kein Dauerzustand bleiben. Aktive Belegschaften können einen Tarifvertrag erkämpfen.


Besser mit Tarif

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