17. April 2024
Tarifvertrag bei Airbus
Airbus: Beschäftigungssicherung und Flexibilisierung
Leiharbeit und Befristungen werden begrenzt, für Azubis gilt eine Übernahmegarantie und Mitglieder in Leiharbeit erhalten früher Equal Pay – das haben IG Metall und Airbus für die kommenden sechs Jahre tariflich neu geregelt.

Am Ende sind sie gut gelandet. Nach sechsmonatigen Tarifverhandlungen haben sich die IG Metall und Airbus geeinigt auf eine grundlegende Weiterentwicklung von Instrumenten zur Flexibilisierung und Beschäftigungssicherung für alle deutschen Standorte. So wird der Tarifvertrag zum zukünftigen industriellen Konzept von Airbus aus dem Jahr 2022, der Beschäftigungs- und Standortsicherungen enthält, passgenau ergänzt. Die neuen Regelungen gelten bis Ende 2030.


Bessere Regelungen für Leihbeschäftigte

Der Einsatz von Leiharbeit bei Airbus wird mehr als bisher begrenzt und gestaltet. Die Leiharbeitsquote wird von aktuell 13 Prozent schrittweise reduziert – bis auf zehn Prozent ab dem Jahr 2028.

Die maximale Überlassungsdauer einzelner Beschäftigter ist zugleich auf 36 Monate festgeschrieben. Danach muss der oder die Leihbeschäftigte unbefristet übernommen oder der Einsatz beendet werden. Die Beschäftigten haben damit eine klare Perspektive.

IG Metall-Mitglieder in Leiharbeit erhalten nun zudem schon ab dem dritten Einsatzmonat Equal Pay. Nicht-Mitglieder erhalten Equal Pay weiterhin erst ab dem sechsten Monat im Einsatz.

Und für Leihbeschäftigte greift eine weitere Regelung: Leiharbeits-Einsatzzeiten werden im Falle der Übernahme in eine Festanstellung bei Airbus für tarifliche Leistungen wie betriebliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld), Transformationsgeld oder tarifliches Zusatzgeld anerkannt.


Sichere Perspektiven für Beschäftigte

Nicht nur Einsatzzeiten in Leiharbeit, sondern auch Befristungen sind künftig auf maximal drei Jahre beschränkt. Die drei Jahren gelten auch in der Kombination mit vorheriger Leiharbeit. War eine Beschäftigte z.B. zwei Jahre als Leiharbeitnehmerin eingesetzt und wird dann übernommen, darf sie maximal ein Jahr befristet werden. War ein Leiharbeitnehmer vor der Übernahme drei Jahre im Einsatz, darf es danach gar keine Befristung mehr geben. Die bisherigen Kettenbefristungen von bis zu sieben Jahren sind somit nicht mehr möglich. 

Für die acht Werke der zivilen Flugzeugproduktion wurden zusätzliche Flexibilitätsinstrumente vereinbart. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass arbeitsplatzschaffende Instrumente Vorrang vor arbeitszeitverlängernden Instrumenten haben. Die bewährte Arbeitszeit-Kontensystematik bleibt erhalten und wird attraktiver ausgestaltet. So können Beschäftigte ihre Langzeit-Arbeitskonten künftig flexibler und souveräner nutzen.


Garantien für die Ausbildung

Auch für die Auszubildenen und Dual-Studierenden in diesen Werken gibt es mehr Sicherheit: Sie werden nach der Ausbildung bzw. dem Studium grundsätzlich unbefristet übernommen. Und alle Standorte bilden weiterhin aus, die Ausbildungsquote wurde auf mindestens fünf Prozent festgesetzt. Ebenfalls in allen Standorten gibt es künftig die Airbus-Absolvent*innen-Förderung, die auch um eine Techniker*in-/Meister*in-Fortbildung ergänzt wird.

„Mit dieser Vereinbarung sind wir gut gewappnet für den Hochlauf der Produktion. Wir können und müssen nun die Zeit bis 2030 nutzen, um uns den Flugzeugprogrammen der Zukunft zu widmen und die Beteiligung der Standorte daran zu sichern“, so Holger Junge, Konzernbetriebsratsvorsitzender von Airbus.

Mehr Souveränität, mehr Gerechtigkeit, mehr Sicherheit: Sie können durchstarten.


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