2. Dezember 2021
FAQ: Betriebliche Altersversorgung Textil und Bekleidung West
Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss verdoppelt sich
Eine verbesserte Altersversorgung – das haben IG Metall und Beschäftigte der Textil- und Bekleidungsindustrie West mit den Arbeitgebern ausgehandelt. Der Zuschuss der Unternehmensseite verdoppelt sich bis 2026. Wie das funktioniert, erläutern wir in unseren Fragen und Antworten.

Wie sind bisher die Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung?

Es gibt einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Textil- und Bekleidungsindustrie in den alten Bundesländern, in dem der gesetzliche Anspruch auf betriebliche Altersversorgung festgehalten wird. Darin steht, dass Beschäftigte, die mindestens 240 Euro im Jahr für die betriebliche Altersversorgung verwenden, einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommen müssen. Daran ändert sich auch mit dem neuen Tarifvertrag nichts – nur die Höhe des Arbeitgeberzuschusses verbessert sich. Der Arbeitgeberzuschuss verdoppelt sich von bislang 120 Euro auf 240 Euro bis 2026.

Wie hoch ist der Einzahlungsbetrag, den ich zur betrieblichen Altersversorgung beitragen muss?

Um den Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten, musst du mindestens 240 Euro selbst in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Hierfür kannst du auch deine vermögenswirksamen Leistungen verwenden, wenn du diese nicht bereits zum Beispiel für einen Bausparvertrag einsetzt. Der tarifliche Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen beträgt jährlich ebenfalls 240 Euro.

Deine Einzahlung erfolgt Brutto, das heißt ohne dass du dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst. Erst wenn die betriebliche Altersversorgung im Alter zur Auszahlung kommt, werden gegebenenfalls Steuer und Sozialversicherung fällig.

Wie viel müssen die Arbeitgeber künftig zu meiner betrieblichen Altersversorgung zuschießen?

Mit dem neuen Tarifvertrag ist dein Arbeitgeber nun verpflichtet, den Zuschuss zu deiner betrieblichen Altersversorgung in drei Stufen von 120€ erst auf 170 Euro, dann auf 210 und schließlich auf 240 Euro zu erhöhen.

Wann wird der Arbeitgeberzuschuss erhöht?

Ab dem 1. Januar 2022 erfolgt die erste Erhöhung, die beiden weiteren Stufenerhöhungen folgen jeweils zum 1. Januar 2024 und 2026.

Wer kümmert sich um die Umsetzung des Ergebnisses in meinem Betrieb?

Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf ein betriebliches Altersversorgungsangebot – damit ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir und deinen Kolleginnen und Kollegen die betriebliche Altersversorgung z.B. als Bruttoentgeltumwandlung zu ermöglichen.  Du wendest dich daher direkt an deinen Arbeitgeber, wenn du die betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen willst. Wie die betriebliche Altersversorgung durchgeführt wird (zum Beispiel als Direktversicherung oder Pensionsfonds), entscheidet der Arbeitgeber.

Für wen gilt der neue Tarifvertrag?

Die neuen Regelungen gelten für alle Beschäftigten, die in einem Betrieb arbeiten, der an den Tarif der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gebunden ist. Auch die Auszubildenden sind hier eingeschlossen, sofern sie bereits mindestens sechs Monate in dem Betrieb gearbeitet haben. Auch Beschäftigte in einem Unternehmen mit einem Anerkennungstarifvertrag profitieren in der Regel von der neuen Regelung.

Habe ich einen Anspruch, meinen Einzahlungsbetrag in einen bestehenden betrieblichen Altersversorgungsvertrag zu erhöhen?

Das hängt von dem Vertrag ab, den du mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hast. Du musst prüfen, ob der Vertrag eine solche Anpassung hergibt. Dafür wendest du dich an deinen Arbeitgeber oder direkt an den Versicherungsgeber.

Wer für die betriebliche Altersversorgung einen Vertrag mit der MetallRente abgeschlossen hat, kann den neuen Arbeitgeberzuschuss problemlos und in voller Höhe in den bestehenden Vertrag einbringen.  

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Einzahlungsbetrag vertraglich nicht erhöhen kann, den höheren Arbeitgeberzuschuss aber trotzdem in Anspruch nehmen will?

Wenn du bereits mehr einzahlst als die 240 Euro Eigenbetrag, kannst du mit dem steigenden Zuschuss des Arbeitgebers deinen Eigenanteil reduzieren. Dabei bleibt der Gesamteinzahlungsbetrag gleich. Diese Rechnung funktioniert, solange dein Eigenanteil nicht unter die zu leistenden 240 Euro rutscht.

Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kannst du für den zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss einen neuen Vertrag abschließen. Bei diesem neuen Vertrag sollte darauf geachtet werden, dass die beiden Stufenerhöhungen des Arbeitgeberzuschusses (210 Euro ab 2024 und 240 Euro ab 2026) in den Vertrag einfließen können. Ist der Versicherungsgeber hierzu nicht bereit, besteht, wie in der oben genannten Variante die Möglichkeit, zunächst die Differenz zwischen maximalem und tatsächlichem Arbeitgeberzuschuss als Eigenanteil einzuzahlen und den Betrag mit dem steigenden Arbeitgeberzuschuss 2024 und 2026 abzuschmelzen.

Sollte die Versicherungsgesellschaft vorschlagen, einen ganz neuen Vertrag abzuschließen und den bestehenden Vertrag stillzulegen, solltest du vorher gründlich prüfen, dass dir dadurch kein Nachteil entsteht. Häufig bieten ältere Versicherungsverträge bessere Konditionen als neuere.

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Die IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall haben zur betrieblichen Altersversorgung die MetallRente gegründet – das größte branchenübergreifende industrielle Versorgungswert Deutschlands. Weitere Infos zur Metallrente und wie sie funktioniert, findest Du hier.

 

Betriebliche Altersvorsorge mit dem Doppel-Plus: per Tarifvertrag für die Rente sparen (MetallRente, PDF)

Textilnachrichten Textil Bekleidung West: Altersvorsorge verbessert (PDF)


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