Nach dem Zusammenschluss der beiden Leiharbeitgeberverbände iGZ und BAP zum Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) zum 1. Dezember 2023 hat die DGB-Tarifgemeinschaft mit dem GVP nun neue Tarifverträge abgeschlossen. Konkret geht es um den Manteltarifvertrag und den Entgeltrahmentarifvertrag. Sie vereinheitlichen die Regelungen der gültig gebliebenen Tarifverträge mit iGZ und BAP und lösen sie zum 1. Januar 2026 ab. Dann treten die neuen Tarifverträge in Kraft. Sie enthalten sowohl Vorschriften aus den bisherigen iGZ- und BAP-Tarifverträgen, aber auch einige neue Regelungen. Für manche der alten Regelungen gelten Übergangsfristen. Bereits ab 1. August 2025 gilt eine neue Regelung zur Textform von Arbeitsverträgen (siehe unten). Auch im Entgelttarifvertrag gibt es Änderungen und ab Sommer 2025 läuft die Entgelttarifrunde in der Leiharbeit.