25. November 2019
Ratgeber: Was tun bei sexueller Belästigung?
Finger weg!
Anzügliche Sprüche, Fotos oder gar körperliche Übergriffe – sexuelle Belästigung kommt in unterschiedlichster Form vor. Um sie direkt im Keim zu ersticken, gibt es verschiedene Anlaufstellen und rechtliche Möglichkeiten.

Was ist überhaupt sexuelle Belästigung?

Männer fühlen sich häufiger als Frauen durch zweideutige Kommentare, Videos, Fotos oder Witze mit sexuellem Bezug am Arbeitsplatz belästigt. Frauen hingegen stärker durch unangemessene Fragen mit sexuellem Bezug und durch unerwünschte körperliche Annäherungen. Doch wann ist es nur ein schlechter Scherz und wann sexuelle Belästigung?

Was sexuelle Belästigung charakterisiert, beschreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Sexuelle Belästigung ist „ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird […]“ (§ 3 Abs. 4 AGG).

Um mehr Klarheit zu schaffen, haben einige Betriebe in einer Betriebsvereinbarung nochmal genau definiert, was sie unter Belästigung, Mobbing oder Stalking verstehen. Volkswagen beschreibt sexuelle Belästigung zum Beispiel so: „Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durch das subjektive Empfinden des Betroffenen bestimmt.“ Daraus folgt also: Es liegt eine Belästigung vor, wenn sich jemand belästigt fühlt.


Wie häufig kommt es zu Übergriffen?

Rund jeder elfte Beschäftigte in Deutschland ist in den vergangenen drei Jahren im Beruf sexuell belästigt worden. Das zeigt eine repräsentative, im Oktober 2019 veröffentlichte Befragung im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Demnach berichteten rund 13 Prozent der Frauen und fünf Prozent der Männer davon, mit unangemessenen Kommentaren, Witzen, Gesten oder auch Berührungen und anderen Handlungen belästigt worden zu sein. Sexuelle Belästigung kommt nicht nur in den Werkshallen, Umkleidekabinen oder in der Kantine vor, sexuelle Belästigung findet häufig über Mails und Messenger-Nachrichten statt.


Von wem gehen die Belästigungen der Befragung zufolge aus?

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sagte, dass die von ihnen erlebten sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz von Dritten ausgingen – etwa von Kunden, Patienten oder Klienten. Dahinter folgten Kollegen und Vorgesetzte. Am häufigsten kam es zwar zu verbalen Belästigungen wie Sprüchen. Aber fast 30 Prozent der Betroffenen gab auch an, unerwünscht berührt oder bedrängt worden zu sein. Die große Mehrheit der Belästigten habe wiederholt solche Situationen erlebt, heißt es von der Antidiskriminierungsstelle. Der Untersuchung zufolge gehen die Übergriffe mehrheitlich von männlichen Personen aus.


Wer hilft im Ernstfall?

Wer sich durch Sprüche, Fotos oder gar Berührungen belästigt und gekränkt fühlt, sucht am besten das Gespräch mit dem Betriebsrat oder einer der dafür eingerichteten Beschwerdestellen im Betrieb. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass es in jedem Betrieb eine solche Beschwerdestelle geben muss. Betroffene sollten diese Ansprechstationen dringend nutzen. Denn sexuelle Belästigung darf nicht toleriert werden.


Wie sieht ein Gespräch mit dem Betriebsrat aus?

Wer sich an den Betriebsrat wendet, muss nicht vor einer großen Runde ausbreiten, was vorgefallen ist. Das Erstgespräch findet unter vier Augen statt und ist vertraulich. Beschäftigte müssen also keine Sorgen haben, zum Kantinengesprächsthema zu werden. Auch wird der Betriebsrat nur aktiv, wenn die Betroffenen das möchten.


Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet Betroffenen eine Reihe von Möglichkeiten. Zuallererst können sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Sollte der Arbeitgeber nach vorhergehender Beschwerde die Belästigung nicht unterbinden, können Beschäftigte ihre Arbeit ohne Entgeltnachteile niederlegen (§ 14 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Das sollte aber bestenfalls in Absprache mit dem Betriebsrat geschehen, denn der Arbeitgeber könnte versuchen, eine Kündigung wegen unberechtigter Arbeitsverweigerung auszusprechen. Darüber hinaus können Beschäftigte Entschädigung und Schadensersatz fordern.


Wie sieht die Rolle des Arbeitgebers aus?

Der Arbeitgeber ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu treffen ― sowohl im akuten Fall, wie auch vorsorgend. Bei Verstößen muss er aktiv werden und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten unternehmen. Eine sexuelle Belästigung kann niemals gerechtfertigt werden.


Was blüht den Tätern?

Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen können von der Abmahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung reichen. Aber auch strafrechtlich können Fälle von sexueller Belästigung geltend gemacht und mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden.


Was kann jeder Einzelne tun?

Ein respektvoller Umgang miteinander ist die Voraussetzung für ein gutes Arbeitsklima. Wer mit gutem Beispiel vorangeht, kann andere mitreißen. Auf gar keinen Fall sollten sich Beschäftigte an den geschmacklosen Witzen anderer beteiligen oder sexuelle Übergriffe verharmlosen. Wer Fälle von sexueller Belästigungen mitbekommt, sollte sich einmischen, klare Grenzen setzten und sagen: So nicht!


Wo gibt es noch ein Beratungsangebot?

Die Bundesregierung hat das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ eingerichtet. Es ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte erhalten anonym und kostenfrei Beratung. Mehr Informationen unter: hilfetelefon.de


Was unternehmen die Gewerkschaften?

2019 hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Konvention 190 zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Die Vereinbarung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen von Gewerkschaften innerhalb der ILO-Gremien. Die ILO wendet sich damit nicht nur gegen Übergriffe auf Beschäftigte am Arbeitsplatz, sondern auch gegen häusliche Gewalt sowie Belästigung auf dem Arbeitsweg. Jetzt geht es darum, dass die Konvention in den ILO-Mitgliedsländern ratifiziert und umgesetzt wird.


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