1. September 2020
Metallzeitung
Mit der Lohnsteuer zur Gewerkschaft
Mitglieder der IG Metall können sich im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG bei uns ihre Lohnsteuererklärung erstellen lassen.

Mitglieder der IG Metall können sich im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG bei uns ihre Lohnsteuererklärung erstellen lassen.

Sprechzeiten:
Montag: von 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: von 14 bis 17 Uhr
Bitte mit telefonischer Voranmeldung unter: 0731 151 87 47
Ansprechpartnerin: Ljiljana Kasner

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