1. September 2019
Metallzeitung
Hinweis für Arbeitslosengeld-II-Empfängerin Magdeburg
Das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg hat ab dem 1. Mai 2019 die Höhe der Kosten für die Unterkunft angepasst.

Das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg hat ab dem 1. Mai 2019 die Höhe der Kosten für die Unterkunft angepasst. Beispielsweise bei zwei Personen auf 296,40 Euro Grundmiete oder bei drei Personen auf 343 Euro. Hartz-IV-Empfänger, die bisher zur Miete zugezahlt haben, sollten daher ihren Bescheid überprüfen, denn eine automatische Anpassung bestehender Bescheide erfolgt nicht. Durch einen formlosen Antrag werden aber aktuelle Bescheide geprüft und neu berechnet.


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