Der Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten.
Der Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten. Warum Mitbestimmung wirkt, bevor Betriebsvereinbarungen abgeschlossen sind, erklärt Damiano Valgolio, DKA-Rechtsanwalt unter igmetall-berlin.de