1. November 2019
Metallzeitung
Vereinbart gilt
Der Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten.

Der Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten. Warum Mitbestimmung wirkt, bevor Betriebsvereinbarungen abgeschlossen sind, erklärt Damiano Valgolio, DKA-Rechtsanwalt unter igmetall-berlin.de

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