1. Mai 2020
Simon Che Berberich, Christoph Böckmann, Jan Chaberny, Dirk Erb und Jens Knüttel
Elterngeld
Mehr Zeit und Geld für Eltern
Die IG Metall hat zusätzliche Hilfen für Beschäftigte mit Kindern in der Coronakrise durchgesetzt. In der Metall- und Elektroindustrie etwa gibt es unter bestimmten Umständen bis zu 13 zusätzliche freie Tage im Jahr.

Neu ist nun, dass bei Engpässen bei der Kinderbetreuung wegen der Schul- und Kitaschließungen die Wahlmöglichkeit auf Eltern mit Kindern bis 12 Jahre erweitert wird. Zusätzlich haben Beschäftigte mit Kindern bis 12 Jahre bei Kita- und Schulschließungen Anspruch auf weitere 5 freie Tage, die der Arbeitgeber bezahlt. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte zuvor andere Möglichkeiten ausgeschöpft hat: staatlich finanzierte Freistellung, Nutzung von Resturlaub und Arbeitszeitkonten sowie freie Tage anstelle des T-ZUG A. Die neuen Regelungen hat die IG Metall Ende März im Solidartarifvertrag 2020 durchgesetzt. Auch auf Gesetzesebene macht sich die IG Metall für Anliegen von Müttern und Vätern stark. So ist im Infektionsschutzgesetz inzwischen eine Entschädigungszahlung für erwerbstätige Eltern verankert, die in Notfällen unter bestimmten Voraussetzungen greift.


Keine doppelten finanziellen Einbußen

Bei Müttern und Vätern, die das Elterngeld jetzt oder demnächst be­antragen und wegen der Coronakrise Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, sollen nach Planungen des Familienministeriums die entsprechenden Monate nun nicht mit in die Berechnung einfließen.

Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. März 2020 und bis Ende des Jahres gelten. Die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, betont: „Der Vorstoß ist richtig. Wir verhindern damit, dass Beschäftigte doppelte finanzielle Einbußen haben: erst durch Kurzarbeit und später im Elterngeldbezug.“ Denn im schlimmsten Fall hätte es Beschäftigten passieren können, dass sie 12 Monate zu 100 Prozent in Kurzarbeit sind und damit für die Berechnung des Elterngelds 12 Monate mit 0 Euro Einkommen zugrunde gelegt werden. Denn Kurzarbeitergeld ist eine Sozialleistung und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.


Für Elternzeit ohne Geldsorgen

Durch die Kurzarbeit erst ein geringeres Einkommen – und dadurch später auch noch Nachteile bei der Berechnung des Elterngeldes: Diese Befürchtung hatte auch Jennifer Richter, deren Kind im September zur Welt kommen soll. Bei Sennheiser Electronic nahe Hannover fertigt die 31-Jährige in der Produktion Taschensender und Mikrofone. Mit dem Thema Kurzarbeit kamen bei ihr auch die Geldsorgen auf. Jennifer Richter wandte sich daher an IG Metall und Betriebsrat. Der konnte Entwarnung geben. In einer Betriebsvereinbarung ist bei Sennheiser geregelt, dass werdende Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen wollen, aus der Kurzarbeit herauszunehmen sind. Das kommt Jennifer Richter zugute: „Ich bin sehr erleichtert. Denn meine finanziellen Einbußen wären sonst enorm gewesen.“ Viele andere IG Metall-Betriebsräte haben ebenso schnell gehandelt wie bei Sennheiser – und damit auch den Druck auf die Bundesregierung erhöht, gesetzliche Änderungen durchzusetzen.

 

Jennifer Richter: Mit dem Thema Kurzarbeit kamen bei der werdenden Mutter auch die Geldsorgen auf. Sie wandte sich daher an IG Metall und Betriebsrat. Der konnte Entwarnung geben. (Foto: privat)


Kommt es bei Sennheiser Electronic zu Kurzarbeit in der Produktion, sollen werdende Mütter und Väter laut Betriebsrat möglichst in einen anderen Bereich versetzt werden. Im Betrieb wurden Vorkehrungen getroffen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, erklärt die Betriebsratsvorsitzende Silke Leukert: „Wir haben zum Beispiel Schichten strikt voneinander getrennt, die Arbeitsplätze so weit wie möglich auseinandergezogen oder mit einer Plexiglasscheibe versehen und zusätzliche Desinfektionsstationen eingerichtet.“

 


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