1. März 2020
Metallzeitung
Novellierung des Berufsbildungsgesetzes
Seit Jahrhunderten werden junge Menschen in Berufen ausgebildet.

Seit Jahrhunderten werden junge Menschen in Berufen ausgebildet. Daher steht die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 1. Januar 2020 in einer langen Tradition. Erstmals sind eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, eine zwingende Freistellung für Prüfende und die Bereitstellung von Fachliteratur durch den Ausbildungsbetrieb geregelt. Zudem erfolgt eine Klarstellung zur Freistellung an Berufsschultagen.

Hinter unseren gewerkschaftlichen Erwartungen bleibt zurück, dass das Gesetz nicht auch für dual Studierende ausgeweitet wurde.


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