1. Juni 2020
Metallzeitung
Kurzarbeit und Mitgliedsbeitrag
Ab Juni 2020 besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, seinen Gewerkschaftsbeitrag 1.

Ab Juni 2020 besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, seinen Gewerkschaftsbeitrag 1:1 auf die Einkommenssituation durch Kurzarbeit anzupassen. Voraussetzung ist: Der Beitrag entspricht einem Prozent des Bruttoeinkommens.

Wir fordern alle Mitglieder auf, ihren Beitrag zu prüfen. Unsere Beitragshotline: jeweils freitags von 9.30 bis 12 Uhr. Telefon: 06021 864219.


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