Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet. Das Recht auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen bleibt trotzdem bestehen. Für die Reduzierung der Beiträge meldet Euch bei Euren IG Metall-Betriebsräten bzw. in unserer Geschäftsstelle.