1. Juli 2020
Metallzeitung
#Kurzarbeit
Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet.

Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet. Das Recht auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen bleibt trotzdem bestehen. Für die Reduzierung der Beiträge meldet Euch bei Euren IG Metall-Betriebsräten bzw. in unserer Geschäftsstelle.

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