Liebe Kollegin, lieber Kollege,
wir laden Dich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk recht herzlich ein.
Beachte:
Bist Du in Beschäftigung, gilt der „Sitz der Firma“ als Orientierung für Deinen Wahlbezirk. Für alle anderen Mitglieder ist der Wohnort das Kriterium für den „persönlichen“ Wahlbezirk. Wir freuen uns, Dich bei einer der Mitgliederversammlungen begrüßen zu dürfen.
Tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Michael Föst | Klaus-Peter Manz |
Erster Bevollmächtigter | Zweiter Bevollmächtigter |
§ 15, Ziffer 6, Absatz 1 und 2 der IG Metall-Satzung legen fest: „Als Delegierte können nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden.
Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.“