1. Januar 2020
Metallzeitung
Neuwahl des „Parlaments“
Im Februar werden 105 Delegierte für die Delegiertenversammlung der IG Metall Albstadt neu gewählt.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

wir laden Dich zur Mitgliederversammlung in den jeweiligen Wahlbezirk recht herzlich ein.

Beachte:
Bist Du in Beschäftigung, gilt der „Sitz der Firma“ als Orientierung für Deinen Wahlbezirk. Für alle anderen Mitglieder ist der Wohnort das Kriterium für den „persönlichen“ Wahlbezirk. Wir freuen uns, Dich bei einer der Mitgliederversammlungen begrüßen zu dürfen.

Tagesordnung

Mit freundlichen Grüßen

Michael FöstKlaus-Peter Manz
Erster Bevollmächtigter Zweiter Bevollmächtigter



Hinweise zu den Wahlen

§ 15, Ziffer 6, Absatz 1 und 2 der IG Metall-Satzung legen fest: „Als Delegierte können nur Mitglieder mit mindestens zwölfmonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit und satzungsgemäßer Beitragsleistung während dieser Zeit gewählt werden.

Wahlberechtigt sind nur Mitglieder mit mindestens dreimonatiger ununterbrochener Gewerkschaftszugehörigkeit.“


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