25. Juni 2014
Ratgeber Berufsunfähigkeit
Schutz bei Berufsunfähigkeit
Rund 160 000 Beschäftigte müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Erwerbsminderung bedroht oft die Existenz. Dagegen können sich Beschäftigte schützen. Sie sollten sich schlaumachen und sich privat gegen Berufsunfähigkeit absichern. Je früher, desto besser.

Ob Verkehrsunglück, Sportunfall, seelische oder andere körperliche Krankheit – es gibt zahlreiche Situationen, die einen Menschen aus der Bahn werfen können. Nicht selten droht Betroffenen sogar eine verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Viele Beschäftigte glauben, sie seien in so einem Notfall über die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend abgesichert. Doch 2001 hat der Gesetzgeber zahlreiche Änderungen beschlossen, sodass die Zahlungen aus der Rentenkasse bei Berufsunfähigkeit allenfalls ein Notnagel sind.

Gesetzliche Rentenversicherung: Rechtslage

Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente nach aktueller Gesetzeslage ist, dass der Versicherte in den letzten fünf Jahren vor der Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung gezahlt hat und fünf Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Dazu zählen zum Beispiel die berufliche Ausbildung, die Erziehung des Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.

Eine volle Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer aus gesundheitlichen Gründen täglich nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann. Auch bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen kann diese Rente niedrig ausfallen. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält auf Antrag eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Die Erwerbsminderungsrente wird befristet bewilligt. Eine Befristung kann bis zu drei Jahren betragen. Danach muss die Erwerbsminderung erneut nachgewiesen werden. Versicherte, die noch sechs Stunden und mehr pro Tag eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können, erhalten keine Leistungen.

Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren wurde, kann weiterhin einen gesetzlichen Berufsschutz nach alter Gesetzeslage haben.

Privat absichern

Ab dem 40., mehr noch ab dem 50. Lebensjahr steigt das Risiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, berufsunfähig zu werden. Darum sollten am besten schon Auszubildende, spätestens aber Ausgelernte, eine Versicherung über Berufsunfähigkeit abschließen.

Wer jung und gesund ist, hat gute Chancen, eine Versicherung zu fairen Konditionen abzuschließen oder überhaupt eine zu erhalten. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von Alter, Gesundheit, Geschlecht und Beruf. Je riskanter die Tätigkeit, desto teurer die Versicherung. Auch wer körperlich arbeitet, zahlt mehr als jemand mit einem Büroberuf. Die Kosten bewegen sich zwischen 400 und 600 Euro im Jahr für einen 30-jährigen kerngesunden Büroarbeiter.

Leistungen

Möglichst das aktuelle Nettoeinkommen, mindestens aber 1000 Euro Rente im Monat vereinbaren. Außerdem sollte der Vertrag ohne Gesundheitsprüfung aufstockbar sein. Die sogenannte Nachversicherungsgarantie erlaubt es, den Vertrag anzupassen, wenn sich Lebensumstände ändern – etwa bei Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder einem höheren Einkommen.

Gesundheitsfragen

Wenn Berufsunfähigkeit eintritt, prüfen Versicherer sehr genau, ob sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind. Dabei spielt die Frage, ob die umfangreichen Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss richtig beantwortet wurden, eine zentrale Rolle. Das Thema Anzeigepflicht ist immer wieder Ursache für rechtliche Auseinandersetzungen. Wer „flunkert“ oder ungenaue Angaben macht, riskiert seinen Schutz. Der Versicherer kann den Vertrag wegen Arglist anfechten, wenn ein Antragsteller Fragen falsch oder unvollständig beantwortet, um einen Abschluss zu erreichen.

Bei Abschluss unbedingt darauf achten, dass der Vertrag einen „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ enthält. Die Versicherung kann sonst Leistungen verweigern, wenn man noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.

Beratung

Um Fallstricke zu vermeiden, sollten sich Antragswillige beraten lassen. Verbraucherzentralen geben Rat und checken für kleines Geld Versicherungsverträge.


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