27. Februar 2017
Thyssen-Krupp Marine Systems
Hoheit über die Arbeitszeit zurückgeholt
Lange gab es bei ThyssenKrupp Marine Systems in Emden verschiedene Regelungen zur Arbeitszeit. Jetzt gibt es einen Zusatztarifvertrag, der die Arbeitszeitflexibilität klar regelt. „Alles wird jetzt so vergütet, wie es sich gehört, und alles ist transparent“, sagt Betriebsrätin Amke Wilts-Heuse.

Der neue Zusatztarifvertrag schafft Klarheit und Transparenz in Sachen Arbeitszeit. Darum ging es dem Betriebsrat. Aber auch darum, die Hoheit über die Regelung der Arbeitszeit zurückholen.

Bei Thyssen Krupp Marine Systems in Emden wurde teilweise noch nach den alten Regelungen zur Arbeitszeitflexibilität verfahren und alte Arbeitszeitkonten weitergeführt. Der Betriebsrat kündigte die Betriebsvereinbarungen. „Wir hatten drei Arbeitszeitkonten – Flexi-Zeit, Gleitzeit, Mehrarbeit“, sagt Amke Wilts-Heuse. Diese wurden weitergeführt, obwohl das im Manteltarifvertrag nicht vorgesehen ist. Auch hatte der Arbeitgeber von der 35. bis zur 40. Wochenstunde keine Zuschläge gezahlt. „Wir wollten eine Neuregelung per Ergänzungstarifvertrag“, sagt Betriebsratsvorsitzende Amke Wilts-Heuse.


Klarheit und Transparenz

Die Geschäftsführung sah hierfür aber keine Notwendigkeit – nach ihrer Ansicht sollte das Thema durch Betriebsvereinbarungen geregelt werden. „Nach monatelangen Stillstand in den Gesprächen erzielten wir eine Einigung mit dem Arbeitgeber.“ Für die Interessenvertreter war dabei immer klar: Wenn es keine Beschäftigungssicherung gibt, kann es auch keine Flexibilisierung der Arbeitszeit, keine Anweisung von Mehr- und Minderarbeit geben, und außerdem keinerlei Verzicht auf Zuschläge. 

Beschäftigte demonstrieren für bessere Arbeitszeitregelung. Foto: Privat

 

„Die neue Regelung schafft Klarheit und Transparenz, welche Ansprüche die Beschäftigten in Sachen Arbeitszeit haben und welche nicht“, erklärt Amke Wilts-Heuse. Unter anderem hält der Tarifvertrag fest, dass nun ein individuelles Arbeitszeitkonto für jeden Beschäftigten alle Arbeitsstunden erfasst und es eine klare Definition zuschlagspflichtiger Mehrarbeit gibt: diese beginnt ab der siebten Stunde täglich und nach 35 Stunden wöchentlich. Die Grenzen des Kontos liegen bei Plus 175 Stunden beziehungsweise Minus 70 Stunden. Es muss einen Nulldurchlauf innerhalb von 12 Monaten geben. Festgehalten ist auch, dass der Arbeitgeber mit den Beschäftigten flexible Mehr- oder Minderarbeit besprechen kann und umgekehrt. Nach der Regelung hat der Beschäftigte auch das Recht, die Forderung des Arbeitgebers abzulehnen. „Der Einzelne kann aber auch selbst mit seinen Vorstellungen an den Arbeitgeber herantreten“, erklärt Amke Wilts-Heuse.


Zeitsouveränität ohne Verzicht

Einen Konflikt gab es im Vorfeld um die Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten, erzählt die Betriebsrätin. Im Falle einer Veräußerung oder Standortschließung haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ein Sonderkündigungsrecht des Tarifvertrages. Die Beschäftigten haben dann ein Recht auf Auszahlung von Stundensalden, die 30 Stunden übersteigen.

Die neue Regelung wird nicht nur gelebt, so die Betriebsratsvorsitzende, sondern auch regelmäßig überprüft und bewertet, ob unter Umständen etwas geändert werden muss. Das steht aber momentan nicht an – das Unternehmen hat genug Flexibilität. Und die Beschäftigten haben die Chance auf eigene Zeitsouveränität, ohne dass sie auf Zuschläge oder andere Dinge verzichten müssen. Deshalb wollen die Betriebsräte und die IG Metall die Regelung so beibehalten. 


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