12. Februar 2020
Geschlechterquote ausweiten
Für mehr Frauenförderung
Wir setzen uns für eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte und auch für Vorstände ein. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen gehen nicht weit genug. Besonders absurd sind Zielvorgaben der Unternehmen mit der Größe „Null“.

Gerade einmal jedes elfte Vorstandsmitglied in Deutschland ist weiblich. „Wenn keine Quoten gelten, steigt der Frauenanteil nur in homöopathischen Dosen“, sagt Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. In Aufsichtsräten, in denen die gesetzliche Geschlechterquote greift, liegt der Frauenanteil dagegen bei über 30 Prozent. Wir, die IG Metall, setzen uns deshalb für strengere gesetzliche Regelungen ein.

Das Ziel: Eine feste Quote auch für Vorstände und für Aufsichtsräte weiterer Unternehmen. „Es gibt genug qualifizierte Frauen“, betont Christiane Benner anlässlich einer IG Metall-Tagung mit Aufsichtsräten und Betriebsräten zum Thema Geschlechterquote am 12. Februar, bei der auch eine gemeinsame Resolution verabschiedet wurde. In Berlin diskutierte die Zweite Vorsitzende der IG Metall unter anderem mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Ulrike Jakob, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Volkswagen Baunatal.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, Ulrike Jakob, stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Volkswagen Baunatal, und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf der IG Metall-Tagung zum Thema Geschlechterquote am 12. Februar in Berlin. (Foto: Peter Bisping)


„Zielquote Null“ muss weg

Zielvorgaben, so wie sie im Gesetz „für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ bereits vorgeschrieben sind, haben sich als Instrument zur Frauenförderung nicht bewährt. Mehr als ein Drittel aller Unternehmen, die Zielvorgaben machen müssen, haben sich 2019 nämlich das „Ziel“ gesetzt, Null Prozent Frauen in den Vorstand aufzunehmen. Das ist absurd.

Wir machen uns dafür stark, dass eine „Zielquote Null“ künftig ausgeschlossen wird. Es muss eine gesetzliche Mindestvorgabe festgelegt werden. Außerdem müssen die selbst gesteckten Ziele mindestens über dem Status Quo liegen.

Ziele bringen wenig, wenn sie nicht ernsthaft verfolgt werden. Deshalb fordern wir außerdem Sanktionen für Unternehmen, die ihre Ziele nicht erreichen.


Die Quote wirkt

Positive Wirkung entfaltet die seit 2015 bestehende gesetzliche Geschlechterquote für Aufsichtsräte in börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. „Die Quote wirkt“, sagt Christiane Benner. „In den vergangenen vier Jahren ist der Frauenanteil sogar im männergeprägten Verantwortungsbereich der IG Metall in den Aufsichtsräten um zwölf Prozentpunkte auf 34,9 Prozent gestiegen.“

Notwendig ist eine Ausweitung der Regelungen auf weitere Unternehmen. Die Überlegungen der Bundesregierung, nicht börsennotierte Unternehmen miteinzubeziehen, begrüßen wir deshalb. „Am sinnvollsten wäre eine Anpassung, wonach der Schwellenwert der mitbestimmungspflichtigen Unternehmen auf 1 000 Beschäftigte abgesenkt wird“, stellt die Zweite Vorsitzende der IG Metall fest. Damit würde sich auch die Anzahl der Unternehmen, die die Geschlechterquote einhalten müssen, deutlich erhöhen.

Benner betont: „Die Geschlechterquote ist ein Instrument, um die Unternehmen dazu zu bewegen, Frauenförderung auf allen Ebenen konsequent mitzudenken. Das steigert den wirtschaftlichen Gesamterfolg und ist eine Frage der Gerechtigkeit.“


Zur Resolution (PDF, 2 Seiten)

Wie sich die IG Metall für Chancengleichheit einsetzt

Wie Tarifverträge Fortschritte bei der Gleichstellung von Frauen und Männern bewirken


Gleichstellung und Integration

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