23. Juni 2020
Soforthilfe und Kredit
Corona-Krise: Diese Hilfen gibt es für Studierende
Die Corona-Krise und ihre Folgen können Studierende in Existenznot stürzen. Vom Staat gibt es Hilfe in Form von Zuschüssen und Krediten. Wir erklären, wie man sie bekommt.

Der Nebenjob ist weg, die Miete läuft weiter: Die Corona-Krise bringt viele Studierende in finanzielle Nöte. Nun gibt es Hilfe von der Regierung: in Form von Zuschüssen. Monatelang haben IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften dafür Druck gemacht. Bislang gab es nur Hilfe in Form von Krediten.


So funktioniert der Studierenden-Zuschuss:


Wie hoch ist der Zuschuss?

Seit dem 16. Juni können Studierende einen staatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro pro Monat. Er kann in den Monaten Juni, Juli und August 2020 beantragt werden.


Wie komme ich an den Studierenden-Zuschuss?

Studierende müssen für den Zuschuss einen Antrag stellen. Die Antragstellung erfolgt online über die Webseiten der jeweiligen Studierendenwerke. Für jeden Monat ist ein neuer Antrag nötig.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Anspruch auf den staatlichen Zuschuss haben alle Studierenden, die infolge der Corona-Pandemie in akuter Not sind und unmittelbar Hilfe brauchen. Der Nachweise der Notlage erfolgt unter anderem über Kontoauszüge. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, erhält keinen Zuschuss.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen aus dem In- und Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl. Ausführliche Hinweise Antragstellung gibt es auf der Internetseite des Bildungsministeriums. Außerdem gibt es eine Hotline zu den Überbrückungshilfen: Telefon: 0800 26 23 003.


So funktioniert der KfW-Studienkredit:


Wie hoch ist das Darlehen?

Seit dem 8. Mai können Studierende bei der staatlichen Förderbank KfW ein Darlehen beantragen, das bis zum 31. März 2021 zinslos ist. Das Darlehen kann bis zu 650 Euro im Monat betragen.


Wie komme ich an das Darlehen?

Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite der KfW.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Das Darlehen gibt es grundsätzlich für Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren. Berechtigt sind deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse, unter bestimmten Bedingungen aber auch Familienangehörige und EU-Bürger. Die genauen Voraussetzungen sind hier aufgelistet.
 

Das fordert die IG Metall für Studierende:

Aus Sicht der IG Metall reichen die bisherigen Hilfen für Studierende nicht aus. Zusammen mit dem Bündnis Solidarsemester fordern wir deutlich höhere Finanzmittel, um die Folgen der Coronakrise abzufedern.

Weitere Forderung: Der Zugang zu BAföG sollte zumindest vorübergehend erleichtert werden. Das BAföG muss allen in Bedrängnis geratenen Studierenden offen stehen, ohne die derzeitigen Zugangshürden.


Informationen und Hilfestellungen für Studierende in der Corona-Krise gibt es hier.

Einen Überblick über die Angebote der IG Metall für Studierende gibt es hier.

 


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