23. März 2017
Billig-Strategie bei Frankenstolz
Wie sich ein Metaller gegen Lohndrückerei wehrt
Der Matratzenhersteller Frankenstolz setzt beim Personal auf die Devise „möglichst billig“. Statt fester Jobs gibt es Leiharbeit und Werkverträge. Doch vor den Arbeitsgerichten kommt das Unternehmen damit nicht durch. Ein Fall aus Sachsen.

Auf ihrer Internetseite gibt sich die Firma Frankenstolz menschenfreundlich. Der Firmengründer wird dort mit den Worten zitiert: „Gesunder Schlaf ist unverzichtbar für die psychische und physische Erholung des Menschen. Unser Anspruch ist es, diesen stetig zu optimieren.“

Vielen der eigenen Beschäftigten raubt das unterfränkische Unternehmen allerdings eher den Schlaf.

Frankenstolz, einer der größten Matratzen- und Deckenhersteller Europas, fährt seit Jahren eine Billig-Strategie. Die Stammbelegschaft wird verkleinert. Dafür gibt es immer mehr Leiharbeit und Werkverträge. Zugleich wird am Standort Oschatz in Sachsen der Betriebsrat in seiner Arbeit massiv behindert. „Ein typischer Union-Busting Betrieb“, urteilt die IG Metall Riesa.

Was das alles für die Beschäftigten bedeutet, hat Eckehard Schöne hautnah erlebt. 16 Jahre lang hat er bei Frankenstolz im Versand gearbeitet, hat Sendungen kontrolliert und Pakete geschnürt. „Ich habe immer ordentlich meine Arbeit gemacht“, sagt der Metaller. „Bei mir im Versand sah es aus wie geleckt.“ Und wenn Not am Mann war, sprang Schöne auch mal in der Produktion ein.


Hauptsache billig

Doch engagierte Arbeit reicht Frankenstolz offenbar nicht. Die Arbeit muss auch billig sein. Eckehard Schöne sollte deshalb seine Festanstellung aufgeben. Stattdessen sollte er fortan über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt werden.

Ein typisches Vorgehen: „Frankenstolz hat in Sachsen systematisch Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer ausgetauscht“, berichtet Mirko Schneidewind. Der Arbeitsrechtler hat Eckehard Schöne vor Gericht vertreten. Einen vergleichbaren Fall hat er noch nicht erlebt. „Die Mitarbeiter dort wurden regelrecht bedrängt, in die Leiharbeit zu wechseln“, berichtet der DGB-Rechtsschutzsekretär. „Teilweise wurden ihnen gleichzeitig ein Aufhebungsvertrag für ihre bisherige Anstellung und ein neuer Arbeitsvertrag der Leiharbeitsfirma vorgelegt – beides sollten sie dann unterschreiben.“

Doch Metaller Schöne wollte den Billig-Kurs nicht mitmachen. Er weigerte sich, zu der Leiharbeitsfirma zu wechseln. Die Folge: Ärger mit Vorgesetzten, Strafversetzung, einen Tag vor Weihnachten 2014 schließlich die Kündigung.

Doch auch damit fand sich der heute 62-Jährige nicht ab. Er ging zur IG Metall, bekam Rechtsschutz und klagte. Fortan vertrat ihn Mirko Schneidewind vor Gericht – mit Erfolg.


Doppelte Niederlage für den Arbeitgeber

Das Arbeitsgericht Leipzig erklärte die Kündigung für unwirksam. Schließlich gab es keinen Kündigungsgrund. Trotzdem ging Frankenstolz in Berufung – doch auch das Landesarbeitsgericht in Chemnitz hielt die Kündigung für unwirksam.

Dass Eckehard Schöne heute trotzdem nicht mehr bei Frankenstolz arbeitet, liegt nicht an mangelndem Erfolg vor Gericht. Es liegt an der Haltung des Arbeitgebers. Für Schöne stand fest: Weiterarbeiten bei Frankenstolz? Unmöglich. Die Atmosphäre sei „vergiftet“. Das Gericht stimmte schließlich einer Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Zahlung einer Abfindung zu, wegen der unzumutbaren Lage im Betrieb.

„Ich bin mit dem Ergebnis des Verfahrens sehr zufrieden“, sagt der Metaller im Rückblick. „Ich habe eine gute Abfindung erhalten.“ Nun hofft er, dass sein Beispiel den Ex-Kolleginnen und Kollegen bei Frankenstolz ein bisschen Mut macht. Denn dort laufen noch weitere Verfahren.

Info: IG Metall-Mitglieder werden vor den Arbeits- und Sozialgerichten bei Bedarf kostenlos von den Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Die erste Anlaufstelle bei Problemen ist immer die IG Metall vor Ort. Weitere Informationen dazu hier.


Arbeits- und Sozialrecht

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