Das sind fünf wichtige neue Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und was sie für die Arbeit der Wahlvorstände bedeuten:
*Post-Hinweis zur Briefwahl: Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete in Deutschland innerhalb von drei Werktagen ausgeliefert werden; 99 Prozent müssen nach vier Werktagen ankommen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass eine einzelne Sendung innerhalb dieser Fristen befördert wird. Mehr dazu bei der Bundesnetzagentur