1. September 2020
Metallzeitung
Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Im Oktober und November werden die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in den Betrieben gewählt.

Im Oktober und November werden die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in den Betrieben gewählt. Wählen dürfen Beschäftigte bis zum 18. und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr. Die JAV kümmert sich um die Einhaltung der Regelungen für Auszubildende und ist Ansprechpartner für alle ihre Fragen. Die Gestaltung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen stehen hierbei vorne an.

Möchtest Du Dich für Deine Kolleginnen und Kollegen, die Qualität der Ausbildung und die Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsbedingungen einsetzen? Dann ist die JAV genau das Richtige für dich! Wende dich an sie, den Betriebsrat oder die IG Metall.


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