Leider viel zu häufig ignorieren Betriebe die betriebliche Mitbestimmung und setzen aktive Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVs) unter Druck, die Übernahme nach § 78a BetrVG nicht zu verlangen.
„In einem befristeten Arbeitsverhältnis kann man keine gute Interessensvertretung machen“, sagt Jonas Giese, JAV-Vorsitzender von Oerlikon-Neumag. An seinem Fall zeigt sich: Wenn man seine Rechte kennt und auch gegen Widerstände einfordert, kann man viel erreichen. Sein Tipp für andere JAVs: „Stellt den Antrag! Gute JAV-Arbeit könnt ihr nur mit einem sicheren Arbeitsvertrag machen!“