Mitgestalten können Auszubildende von Anfang an auch in ihren Betrieben. Überall dort, wo es einen Betriebsrat gibt, können Auszubildende und Beschäftigte bis 25 Jahre eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wählen – und gerne auch selbst kandidieren. Gewählt wird in diesem November.