Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet – bei vollem Leistungsanspruch. Meldet Euch für die Anpassung bei Eurem IG Metall-Betriebsrat oder in der Geschäftsstelle. Für die Anpassung in der Geschäftsstelle werden die letzten drei Abrechnungen benötigt, da nur so eine satzungsgemäße Anpassung erfolgen kann.