1. Oktober 2020
Metallzeitung
Kurzarbeit
Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet – bei vollem Leistungsanspruch.

Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet – bei vollem Leistungsanspruch. Meldet Euch für die Anpassung bei Eurem IG Metall-Betriebsrat oder in der Geschäftsstelle. Für die Anpassung in der Geschäftsstelle werden die letzten drei Abrechnungen benötigt, da nur so eine satzungsgemäße Anpassung erfolgen kann.


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