In rund 80 nordhessischen Betrieben sind Auszubildende und jugendliche Beschäftigte aufgerufen, ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu wählen. Die JAV ist im Betrieb für die besonderen Interessen von Auszubildenden und jungen Leuten zuständig. Die Gremien werden gebildet, wenn es mindestens fünf Wahlberechtigte und einen Betriebsrat gibt.