1. Oktober 2019
Metallzeitung
Weiterbildung nach Bildungsfreistellugsgesetz
Auch 2020 bieten wir für unsere Mitglieder zahlreiche Seminare an.

Auch 2020 bieten wir für unsere Mitglieder zahlreiche Seminare an. Die neuen Bildungsprogramme erwarten wir Ende Oktober aus der Druckerei. Für die Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung können Beschäftigte bis zu fünf Tagen und Auszubildende bis zu drei Tagen in größeren Betrieben für Weiterbildung nutzen. Der schriftliche Antrag muss acht Wochen vor Seminar beim Arbeitgeber sein. Wende Dich gern an uns.


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