1. Oktober 2019
Metallzeitung
Mehr Freizeit: Frist läuft ab
Beschäftigte, die im Jahr 2020 ihr tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) in Freizeit umwandeln möchten, müssen dies bis zum 31. Oktober 2019 beantragen.

Beschäftigte, die im Jahr 2020 ihr tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) in Freizeit umwandeln möchten, müssen dies bis zum 31. Oktober 2019 beantragen. Für Beschäftigte in Wechselschicht genügt als Berechtigung künftig eine Betriebszugehörigkeit von 7 Jahren, davon 5 in Schicht (bisher: 15 Jahre, davon 10 in Schicht). Bei Fragen helfen IG Metall und Betriebsrat.


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