1. Oktober 2019
Metallzeitung
Kfz-Azubis erkämpfen höhere Vergütung!
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitgerichts muss eine angemessene Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der tariflichen Vergütung betragen, selbst in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitgerichts muss eine angemessene Ausbildungsvergütung mindestens 80 Prozent der tariflichen Vergütung betragen, selbst in nicht tarifgebundenen Betrieben. Acht Auszubildende in einem Kieler Autohaus haben ihre zu geringe Ausbildungsvergütung nicht einfach hingenommen, sich organisiert und den gewerkschaftlichen Rechtschutz genutzt, um eine bessere Vergütung durchzusetzen. Als erstes Ergebnis wurde die Vergütung um 150 Euro pro Ausbildungsjahr erhöht. Gemeinsam Druck zu machen, hilft also!


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