1. November 2020
Jacqueline Sternheimer
Union Busting
Betriebsratsgründung gegen alle Widerstände
Immer wieder versuchen Unternehmen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Dabei sind Betriebsräte in der aktuellen Krise dringender nötig denn je, wie ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt.

Matthias Kuhnts Kündigung wurde ihm persönlich an die Haustür gebracht. Der 25-Jährige kam gerade von seiner Frühschicht nach Hause, als die Personalchefin und der Werksleiter an seiner Haustür klingelten. Man müsse ihm betriebsbedingt kündigen, die wirtschaftliche Lage habe sich durch Corona verschlechtert. Zwei Tage später klingeln die Personalchefin und der Werksleiter auch an der Tür von Matthias Kollegin. Sie ist nicht zu Hause, die Tochter öffnet die Tür: Ob hier Manuela Hecker wohne? „Wenn Hecker dran steht, wird auch Hecker drin sein“, antwortet die Tochter. Und so flattert auch Manuela die Kündigung nach 13 Jahren Lohnarbeit in ihrem Betrieb ins Haus.

Die Vorgeschichte lässt erahnen, dass mehr hinter diesen Kündigungen steckt als rein wirtschaftliche Maßnahmen. Ob dem so ist, klären aktuell zwei Gerichtsverfahren. Denn vier Monate zuvor hatte Matthias begonnen, einen Betriebsrat in dem Unternehmen für Metallbearbeitung und Bergbau in Nordrhein-Westfalen zu gründen. Manuela unterstützte ihn in dem Vorhaben. Als er die Kolleginnen und Kollegen dann fragte, wer sich beteilige, hörte er immer die gleichen Reaktionen: „Die Leute haben wirklich geantwortet: ‚Wenn ich jetzt irgendwas sage, dann wird mir gekündigt.‘ Ich habe die immer für verrückt gehalten.“

Union Busting nennen Gewerkschafter dieses Vorgehen gegen die Gründung von Betriebsräten und deren Arbeit. Das Beispiel zeigt, wie sich diese Vorgehensweise gegen Gewerkschaftsarbeit während Corona noch verschärft hat. In Betrieben ohne Betriebsrat zeigt sich in Zeiten der Pandemie: Gerade jetzt, wo die Beschäftigten die betriebliche Mitbestimmung durch den Betriebsrat am meisten brauchen, wird es ihnen häufig besonders schwer gemacht, einen zu gründen.


Kollegen in Quarantäne: Kurzarbeit statt volles Entgelt

Dann gab es einen Coronafall in Matthias Abteilung. Einige der zwölf Mitarbeiter der Abteilung mussten in Quarantäne. Durch die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hätte sich der Betrieb die Lohnzahlungen an die in Quarantäne geschickten Mitarbeiter erstatten lassen können. So hätten sie weiterhin ihr volles Entgelt erhalten. Die Personalabteilung entschied sich aber dafür, die von der Quarantäne betroffenen Kollegen in Kurzarbeit zu schicken – auch Matthias. Als ein Kollege bei der Personalabteilung nachfragte, warum das Unternehmen lieber Kurzarbeit angemeldet habe, als die staatliche Aufstockung zu beantragen, lautete die Antwort: „Dann muss ich ja für jeden Mitarbeiter fünf Seiten ausfüllen.“ Matthias kann diese Antwort immer noch nicht fassen: „Natürlich bedeutet das mehr Arbeit für sie, aber ohne diese Arbeit bedeutet es eben auch 40 Prozent weniger Lohn für uns.“

Für Matthias war jetzt klar: Das Maß ist voll. Im Geheimen trommelte er daraufhin einige Kolleginnen und Kollegen zusammen, die den Drohungen der Geschäftsleitung trotzten, traf eine Kontaktperson von der IG Metall zur Vorbereitung und plante die Wahlversammlung. Doch da war ein Kollege, der den Plan der Betriebsratsgründung und die Namen von Matthias und Manuela an die Leitung weitergab. Und prompt folgten die Kündigungen an den Haustüren von Matthias und Manuela. Doch die Wahlversammlung konnte der Arbeitgeber nicht mehr aufhalten.

„Ich war total nervös und hatte Angst, dass niemand kommt“, erinnert sich Matthias. Es kam dann ganz anders: 55 von 100 Beschäftigten erschienen zur Wahlversammlung. Und sie kamen, obwohl viele zuvor abgesagt hatten – schließlich hätten sie ein Haus abzubezahlen. Sie fürchteten, der Arbeitgeber mache seine Drohungen wahr. Diese Bedenken stießen bei Matthias und Manuela auf Verständnis und doch erwiderte Manuela: „Gerade deshalb musst du kommen.“ Ihre Taktik ging auf. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die neun Kandidaten und Kandidatinnen Ende Oktober in den Betriebsrat gewählt – und somit auch Matthias.

 Den ersten Gerichtstermin hat er bereits hinter sich. „Die Unterstützung durch die IG Metall bei der Gerichtsverhandlung war genial“, sagt Matthias. „Ich war so froh, als ich zu dem Gerichtstermin kam und zwei IG Metaller in Vollmontur mit Fahnen und roten Westen davorstanden, sodass die Richterin und der Arbeitgeber gleich wussten, wie der Hase läuft.“ Das Angebot einer Abfindung hat er abgelehnt: „Wir gehen voll auf Wiedereinstellung“, sagt Matthias.

Matthias nächster Gerichtstermin, bei dem das Urteil erwartet wird, ist erst im Mai 2021. Gelegenheitsjobs gibt es für ihn aktuell nicht. Er ist auf Arbeitslosengeld angewiesen. Manuelas Prozess findet noch Ende dieses Jahres statt. Dem Richter ist übrigens aufgefallen, dass es sich um den zweiten Fall innerhalb eines Unternehmens zu „betriebsbedingter Kündigung“ im Zusammenhang mit einer Betriebsratsgründung handelt. „Dann auf die harte Tour“, sagte der Richter, nachdem der Betrieb eine Einigung ausgeschlagen hatte, und beraumte den Folgetermin an. Matthias sieht positiv in die Zukunft und will weiterkämpfen. „Die sind mich da noch nicht los, zumindest wenn das Gesetz es auch so sieht.“ Die Unterstützung der IG Metall hat er jedenfalls.

 

 Das solltest du zu Gründungen von ­Betriebsräten während der Coronapandemie wissen:

1. Wo es noch keine Betriebsräte gibt, sollten sie gerade in Zeiten der Krise schnellstmöglich gewählt werden, um die Beschäftigten zu schützen. Denn selbst bei weitreichenden coronabedingten Einschränkungen treffen die Arbeitgeber weiterhin Entscheidungen, die der Mitbestimmung von Betriebsräten unterliegen.

2. „Arbeiten geht, wählen aber nicht?“ Für viele Arbeitgeber ist das Arbeiten im Betrieb in Coronazeiten vollkommen unbedenklich, aber einen Betriebsrat zu wählen sehr gefährlich. Das Argument der Arbeitgeber, dass die Einhaltung aller Hygienevorschriften bei der Wahl nicht gewährleistet werden könne, ist in einigen Fällen nur eine Ausrede, um einen Betriebsrat zu verhindern.

3. In allen Fällen gilt: Sucht Euch Hilfe bei Eurer Gewerkschaft! Die Expertinnen und Experten unterstützen Euch bei der Betriebsratsgründung.

 


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