1. Mai 2020
Corona
Kein Angriff auf die Ausbildungsvergütung
Auszubildende jetzt mit Kurzarbeitergeld nach Hause zu schicken geht gar nicht, erklärt die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner.

Was läuft in der Coronakrise in den Ausbildungsbetrieben?

Christiane Benner: Manche Unternehmen bemühen sich, die Ausbildung aufrechtzuerhalten, auch mit digitalen Formaten. Viele schicken ihre Azubis aber einfach nach Hause. Da die Berufsschulen geschlossen sind, fallen manche regelrecht in ein Loch.


Einige Wirtschaftsverbände fordern, dass Auszubildende vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen können.

Ich finde das ziemlich schräg. Arbeitgeber sollten sich lieber Gedanken machen, wie Azubis den Abschluss jetzt erreichen können.


Was steht dazu im Berufsbildungsgesetz?

Ausbildung hat Vorrang. Selbst wenn es keine Arbeit gibt, steht Azubis sechs Wochen lang die volle Ausbildungsvergütung zu. Danach kann es Kurzarbeit geben. 60 Prozent einer Nettoausbildungsvergütung heißt Existenznot. Auf dem Rücken der Azubis sparen ist unredlich.


| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel