1. Mai 2020
Metallzeitung
Finger weg von der Ausbildungsvergütung!
Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist den Arbeitgebern schon lange ein Dorn im Auge.

Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist den Arbeitgebern schon lange ein Dorn im Auge. Er schützt Auszubildende vor Kurzarbeit. Ausbildende Betriebe müssen ihnen per Gesetz auch ohne Arbeit für bis zu sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung zahlen. Handwerksverband und Industrie- und Handelskammertag fordern, das Gesetz zu kippen. Das würde bedeuten, dass Betriebe auch für Auszubildende vom ersten Tag an Kurzarbeitergeld beantragen könnten. „Es kann nicht sein, dass in Krisen den finanziell Schwächsten in den Betrieben noch zusätzlich die Vergütung gekürzt wird oder sie sogar auf die Straße gesetzt werden“, sagt Christian Herbon, Bezirksjugendsekretär Baden-Württemberg. Herbon und die IG Metall Jugend (siehe auch Seite 26/27) fordern: Hände weg von der Ausbildungsvergütung!

Hintergrund zur „Finger-weg-Kampagne“: junge-igmetall.de

alt
Foto: IG Metall
Einige Verbände wollen dem Berufsbildungsgesetz an den Kragen.

| Das könnte Dich auch interessieren

Kontakt zur IG Metall

Link zum Artikel