1. März 2020
Antonela Pelivan
Der Rechtstipp
Vorsorge und Reha für Mütter und Väter
Den Haushalt organisieren, sich um den Nachwuchs kümmern und im Job funktionieren: Stress ruft Krankheiten hervor, die Mütter und Väter ernst nehmen sollten.

Die häufigsten Beschwerden sind Herz-und-Kreislauf-Störungen, Probleme mit der Bandschreibe, Asthma oder Allergien. Aber auch psychosomatische Erkrankungen wie Ess- oder Schlafstörungen. Damit sich ausgebrannte Mütter erholen können, brauchen sie eine Auszeit – für sie gibt es die Mutter-Kind-Kur.

Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Mütter oder Väter, die gemeinsam mit einem Kind im Haushalt leben, das noch nicht volljährig ist. Mit in die Kur fahren können Kinder bis zum 12. oder, wenn sie behandlungsbedürftig sind, bis zum 14. Lebensjahr. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Antragsformulare gibt es nur beim Arzt. Das Attest des Arztes reichen Mütter oder Väter dann bei ihrer Krankenkasse ein. Je ausführlicher Ärzte beschreiben, woran die Patientin leidet, desto eher bewilligt die Kasse die Kur. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse, und zwar für drei Wochen. Die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro am Tag zahlen Mütter selbst.

Für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Väter mit Kindern gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ausdrücklich nicht. Versicherte haben zudem ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht. Die Krankenkassen müssen bei der Wahl der Einrichtungen die berechtigten Wünsche der Versicherten in angemessenem Umfang berücksichtigen.

Bewilligt die Kasse die Kur, stimmen Beschäftigte den Termin mit ihrem Arbeitgeber ab. Er zahlt bis zu sechs Wochen lang das Entgelt.


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