Wer ab Oktober 2019 in der Metall- und Elektroindustrie seine Arbeitszeit verringern und von der neuen „verkürzten Vollzeit“ profitieren möchte, muss das bis zum 31. März dem Arbeitgeber mitteilen. Dazu gehören der gewünschte Beginn, der Umfang der Absenkung (bis 28 Stunden/ Woche), die Laufzeit und die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit. Genauere Infos gibt’s beim Betriebsrat vor Ort.