Zentraler Baustein des Verhandlungsergebnisses ist ein Solidartarifvertrag, wonach der bestehende Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen über den 30. Juni 2020 hinaus bis mindestens 31. März 2021 weiter gilt. Für das Jahr 2020 wurde eine besondere Freistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei durch Corona verursachten Kinder-betreuungsengpässen für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres mit kurzen Ankündigungsfristen vereinbart.